Matthias Feuerer

Regensburg: Korruptionsverfahren gegen Ex-OB Schaidinger eingestellt

Die Ermittlungen wegen Korruptionsvorwรผrfen gegen den frรผheren Regensburger Oberbรผrgermeister Hans Schaidinger (CSU) sind eingestellt worden. Mit ยซGenugtuung und Befriedigungยป habe er die entsprechende Verfรผgung der Regensburger Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen, teilte der 71-Jรคhrige am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein Behรถrdensprecher bestรคtigte, dass auch das zweite gegen Schaidinger laufende Korruptionsverfahren eingestellt worden sei, weitere seien nicht anhรคngig.

Gegen den frรผheren Rathaus-Chef war wegen Korruptionsvorwรผrfen im Zusammenhang mit Bauunternehmern ermittelt worden. Ein erstes Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft schon im vergangenen Sommer eingestellt, dann folgte das zweite. Der Verdacht habe sich letztlich nicht erhรคrtet, sagte der Behรถrdensprecher. Schaidinger reagierte erleichtert: ยซDamit ist bei beiden Verfahren klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft ihre Beschuldigungen in vollem Umfang nicht aufrechterhalten konnte.ยป

dpa

 

Regensburg: Verfahren gegen Ex-OB Hans Schaidinger eingestellt

Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Staatsanwaltschaft stellt weiteres Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Schaidinger mangels hinreichenden Tatverdachts ein

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das zuletzt noch anhรคngige Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Schaidinger und einen ebenfalls beschuldigten Unternehmer
wegen des Vorwurfs der Korruption im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung fรผr ein Mehrfamilienwohnaus am Feuerbachweg in Regensburg eingestellt.
Nach dem Ergebnis der sehr umfangreichen Ermittlungen hat sich der Anfangsverdacht, wonach der beschuldigte Unternehmer dem Beschuldigten Schaidinger wรคhrend dessen Amtszeit als Oberbรผrgermeister der Stadt Regensburg finanzielle Vorteile im Gegenzug fรผr dessen Einwirken auf die Verwaltung zugunsten des Unternehmers bei der Erteilung einer Baugenehmigung gewรคhrt haben soll, nicht bestรคtigt.
Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb gemรครŸ ยง 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt.

 

Unsere Berichterstattung: Ermittlungen im ersten Verfahren eingestellt & Spendenprozess in Regensburg

Regensburg: Ermittlungen gegen Hans Schaidinger eingestellt

 

Statement von Hans Schaidinger

โ€žMit Genugtuung und Befriedigung nehme ich die Verfรผgung der
Staatsanwaltschaft Regensburg vom 13. 03. 2020 zur Kenntnis, mit der sie das
gegen mich gefรผhrte Ermittlungsverfahren Az.: 152 Js 23487/17
(Baugenehmigung Feuerbachweg) eingestellt hat. Ebenso wie beim Verfahren
Az.: 152 Js 30999/16 (Nibelungenkaserne) war es mir sehr wichtig, eine
Verfahrenseinstellung gemรครŸ ยง 170 Abs. 2 der StrafprozeรŸordnung (StPO) zu
erreichen. Das ist vollumfรคnglich so erfolgt. Damit ist bei beiden Verfahren
klargestellt, daรŸ die Staatsanwaltschaft ihre Beschuldigungen in vollem Umfang
nicht aufrechterhalten konnte.


Diese Verfahrenseinstellungen gemรครŸ ยง 170 Abs. 2 der StrafprozeรŸordnung in
allen gegen mich gefรผhrten Verfahren sind mir deswegen wichtig, weil das die
einzige Beendigung eines Ermittlungsverfahrens ist, bei der das Verfahren nicht
bei fortbestehender Beschuldigung wegen geringem รถffentlichen Interesse
oder gegen Auflagen eingestellt wird, sondern deswegen, weil die
Staatsanwaltschaft die Tatvorwรผrfe, die sie erhoben hat, am Ende der
Ermittlungen schlicht und ergreifend nicht beweisen kann und deswegen
aufgeben muรŸ. Es ist fรผr mich wichtig, daรŸ die Staatsanwaltschaft in allen
Verfahren nicht einmal den Versuch unternehmen konnte, sie unter
Aufrechterhaltung eines Schuldvorwurfs einzustellen (ยง 153 ff. StPO.)
Damit sind jetzt alle Ermittlungsverfahren eingestellt, die behauptete Zweifel
an der Korrektheit meiner Amtsfรผhrung als Oberbรผrgermeister und der
Erfรผllung aller meiner beamtenrechtlichen Dienstpflichten zum Gegenstand
hatten; bei allen Verfahren ist von den behaupteten Vorwรผrfen nichts, aber
auch gar nichts รผbriggeblieben.


Insgesamt haben die Ermittlungsbehรถrden รผber nunmehr dreieinhalb Jahre mit
erheblichem Aufwand und unter Produktion einer hรถheren vierstelligen Zahl an
Aktenseiten versucht, ihre Beschuldigungen zu belegen. Diese Zeit war sehr
belastend fรผr mich; wenigstens bleibt mir die Genugtuung, daรŸ nunmehr quasi
โ€žamtlichโ€œ feststeht, daรŸ es jedenfalls zu meiner Amtszeit als
Oberbรผrgermeister weder im Rathaus, noch in der Verwaltung oder in meiner
Mitarbeit in der CSU-Stadtratsfraktion ein Verhalten meinerseits oder gar
irgendein โ€žSystemโ€œ gegeben hat, das Entscheidungen der Verwaltung oder des
Stadtrats mit korruptiven Handlungen verknรผpft hat. Ich kann mit dem
Ermittlungsergebnis belegen, daรŸ mein Handeln und meine Entscheidungen
kommunalrechtlich, materiell-rechtlich und erst recht strafrechtlich nicht zu
beanstanden sind, sondern absolut sachbezogen und korrekt waren.
Ich habe diese fรผr mich sehr erfreulichen Verfahrenseinstellungen nicht einer
souverรคnen Arbeit der Ermittlungsbehรถrden zu verdanken. Im Gegenteil: Es
muรŸten eine Reihe von Fehlern, falschen SchluรŸfolgerungen, Unkenntnis
kommunalverfassungsrechtlicher Gegebenheiten, einseitigen
Ermittlungsstrategien bei Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft festgestellt,
kritisiert und ausgerรคumt werden, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
Ich danke deshalb ganz besonders meiner Anwรคltin Dr. Annette von Stetten
sehr fรผr Ihren Einsatz und ihre hervorragende Arbeit.


Bei der schlichten Feststellung, daรŸ es in diesen Verfahren eine Reihe von
Mรคngeln und Fehlern gegeben hat, kann es jedoch nicht bleiben. In Verfahren,
die fรผr den Betroffenen sehr massiv in seine Grundrechte eingreifen und die
deshalb sehr hohen rechtsstaatlichen Ansprรผchen genรผgen mรผssen, darf das
nicht sein. Wenn die Strafverfolgungsbehรถrden und ihre Aufsichtsbehรถrden
(wir befinden uns im Wesentlichen nicht im Bereich der Justiz โ€“ Kriminalpolizei
und Staatsanwaltschaft gehรถren nicht zur Justiz sondern zur Exekutive und
unterliegen einer fachlichen Dienstaufsicht) diese Mรคngel nicht kurzfristig von
sich aus aufarbeiten, werde ich zu gegebener Zeit alle Fehler und Mรคngel
detailliert รถffentlich darlegen. Dies wird wohl schon deshalb erforderlich
werden, weil die betroffenen Behรถrden diese Mรคngel und Fehler in den
eingestellten Verfahren, wenn sie pauschal damit konfrontiert werden,
rundweg abstreiten werden. ร„rgerlich ist, daรŸ die klar feststellbaren deutlichen
Verzรถgerungen, die es bei der Bearbeitung der Verfahren gegeben hat, die sich
natรผrlich auch sehr belastend auswirken, ohnehin nicht mehr rรผckgรคngig zu
machen sind.


Genauso enttรคuschend wie die Fehler der Strafverfolgungsbehรถrden waren in
dieser Zeit auch die sensationsheischenden, fehlerhaften und
vorverurteilenden Berichte in den โ€žpublizistischen Strafverfolgungsbehรถrden,โ€œ
als die sich Teile der Medien betรคtigt haben. Auch hier werden die
Unrichtigkeiten aufzulisten sein.
Umso mehr bin ich auch einer groรŸen Zahl von Freunden, Bekannten und
Menschen, die mich einfach auf der StraรŸe angesprochen haben, dankbar, die
sich von einseitigen Darstellungen und Vorverurteilungen nicht blenden lieรŸen
und mir seit Jahren Zuspruch und Unterstรผtzung zu teil werden lieรŸen.โ€œ

 

dpa/MF

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