
Bayerischer Städtetag äußert sich zum Koalitionsvertrag
Der Bayerische Städtetag hat sich zum Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern geäußert. Das Papier enthalte positive Absichten und Ziele, vieles bleibe „noch unkonkret und steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung“. Die Städte wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land gemeinsam erreichen.
„Wer gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns erreichen will, muss die Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen in Stadt und Land gleichermaßen in Angriff nehmen. Für die unterschiedlichen Probleme von ländlichen Gemeinden und Städten sowie in den Ballungszentren enthält der Koalitionsvertrag Absichtserklärungen und Lösungsansätze, an denen wir in den nächsten Jahren gut gemeinsam weiter arbeiten können.“ Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags
Die Positionen des Bayerischen Städtetags zum Koalitionsvertrag im Einzelnen
- Im ländlichen Raum haben Städte und zentrale Orte andere Herausforderungen als Gemeinden und Dörfer. Mit der Konzentration auf die Förderung von ländlichen Räumen lassen sich die Probleme von Ballungszentren mit ihren Wachstumsproblemen und Wohnungsnöten nicht automatisch lösen, meint Buckenhofer: „Stadt und Land sind nicht als Gegensatz, sondern als Partner zur Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu behandeln. Starke Städte stärken das ganze Land – starke zentrale Orte in ländlichen Regionen stehen für einen starken Freistaat Bayern.“
- Zur weiteren Förderung des sozialen Wohnungsbaus, ist neben dem Einsatz der Bundesmittel eine dauerhafte und verlässliche Mittelbereitstellung nötig. Die bayerische Wohnungsbauförderung muss praxisgerechter werden, etwa zur Stärkung gemeindlicher Belegungsrechte und zur Einbeziehung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften. Hierzu trifft der Koalitionsvertrag kaum Aussagen.
- Der Freistaat muss Städten und Gemeinden mehr Spielräume zu einer strategischen Flächenbevorratung einräumen. Dazu müssen die Vorkaufsrechte der Gemeinden gestärkt und der Genehmigungsvorbehalt für gemeindliche Grundstücksgeschäfte nach dem Agrarstrukturgesetz abgeschafft werden.
- Städte und Gemeinden kritisieren, dass der Ausbau der digitalen Klassenzimmer nicht in Schwung kommt, weil der Freistaat bei der Finanzierung der IT-Ausstattung an Schulen zögerlich bleibt. Der Koalitionsvertrag lässt hierzu viele Fragen offen. Es fehlt aus Sicht der Bürgermeister ein Konzept, welche Investitionen nötig sind. Und es fehlen Fördermittel für Investitionen, für den laufenden Betrieb und die Systembetreuung.
- Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt Fachkräfte, Finanzmittel und Flächen für den Neubau und Ausbau voraus. Notwendig sind Verbesserungen der Betriebskostenförderung und eine Beschleunigung der Ausbildung von Erziehern, da Kindergärten, Kitas und Horte unter Personalmangel leiden.
- Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist über das bisherige Maß hinaus fortzusetzen. Dazu gehören die Zweckbindung der vom Bund bereitgestellten bisherigen Entflechtungsmittel und der Ausbau der Betriebskostenförderung durch ÖPNV-Zuweisungen. Eine verbesserte ÖPNV-Finanzierung ist auch ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung der Kommunen zur Luftreinhaltung.
- Der Freistaat muss den Kommunen zur Abdeckung der durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entfallenden Einnahmemöglichkeiten eine ausreichende Kompensation schaffen. Dafür sind mehr staatliche Haushaltsmittel jährlich nötig.
- Die Vereinbarung des Koalitionsvertrags zur Sanierung von kommunalen Schwimmbädern liegt nur bei einer Förderung von 20 Millionen Euro pro Jahr. Diese Summe wird dem bayernweiten Sanierungsbedarf für Hallenbäder und Freibäder (1,2 Milliarden Euro) nicht gerecht.
- Der Freistaat erhält vom Bund Integrationsmittel, die der Bund ausdrücklich auch den Kommunen widmet. Den Kommunen muss aufgabenbezogen ein wesentlicher Teil dieser Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hierzu trifft der Koalitionsvertrag keine Aussage.
- Ein weiterer Aspekt, der nicht im Koalitionsvertrag steht, ist die Gewerbesteuerumlage: Städte und Gemeinden sollen ab dem Jahr 2020 bei der Gewerbesteuerumlage deutlich entlastet werden, weil die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erhöhte Gewerbesteuerumlage ausläuft. In Bayern belief sich die Umlage im Jahr 2017 auf rund 920 Millionen Euro. Der Bayerische Städtetag lehnt Initiativen einzelner Bundesländer für eine Fortführung der Solidarpaktumlage ab.