Fr., 10.11.2023 , 10:30 Uhr

Waldmünchen: Bundespolizeifahnder stellen 4 Kilogramm illegale Böller sicher

Gestern Nachmittag wurde ein PKW mit deutscher Zulassung bei der Einreise aus Tschechien beim Grenzübergang Höll kontrolliert. Die Beamten entdeckten insgesamt 4 Kilogramm illegale Böller.

Bundespolizeifahnder haben am Donnerstagnachmittag einen 38-jährigen Türken mit rund vier Kilogramm illegaler Silvesterkracher erwischt.

Gegen 16:15 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife am Grenzübergang Höll kurz nach der Einreise aus Tschechien einen PKW mit deutscher Zulassung. Die Frage der Beamten nach verbotenen Gegenständen verneinte der 38-jährige Fahrer zunächst. Allerdings entdeckten die Polizisten im Kofferraum in einer Tüte zwei Packungen illegale Böller der Kategorie F3.

Für eine so gekennzeichnete Pyrotechnik bedarf es für jeglichen Umgang und für die Einfuhr eine behördliche Erlaubnis. Diese konnte der Türke nicht vorlegen.

Nach einer erneuten Nachfrage nach verbotenen Gegenständen händigte der 38-Jährige anschließend freiwillig eine weitere Packung von Böllern aus, die er in seiner Sporttasche deponiert hatte. Zum Vorschein kamen noch sechs weitere Packungen von Krachern, die in der Reserveradmulde und in einem in Tschechien gekauften Briefkasten versteckt waren. Auch hier handelte es sich um Feuerwerk der Kategorie 3.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und gegen die Gefahrgutverordnung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten dem in Bremen wohnhaften Mann die Weiterreise.

Diese illegalen Feuerwerkskörper wurden durch die Bundespolizei sichergestellt.

 

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang:

In Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind gefährlich! Sie können zu ernsthaften Verletzungen wie Knalltraumen, Lungenschädigungen und Verbrennungen führen. In schlimmen Fällen droht der Verlust von Gliedmaßen.

Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine vorgeschriebene Kennzeichnung mit der Kategorie F1 beziehungsweise F2 aufweisen.

Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sind die Folge. Es drohen eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper durch Fachpersonal an.

 

 

Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / FC

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