Do, 19.12.2013 , 16:38 Uhr

Urteil im Protzenweiher-Prozess

Im März 2008 prallte der Kranausleger eines niederländischen Frachters gegen die Protzenweiherbrücke in Regensburg und durchschlug dabei eine Gashauptleitung. Die Folge: Die Brücke wurde komplett zerstört. Sie musste abgerissen werden und ist mittlerweile durch einen Neubau ersetzt worden.

Heute, rund fünf Jahre später hat das Regensburger Amtsgericht entscheiden, wer für den Schaden aufkommen muss. Inhaber der Brücke ist die Bundesrepublik Deutschland und die will Schadensersatz. 

Die Rewag geht als heimlicher Gewinner aus dem Prozess. Bei ihr konnte kein Verschulden festgestellt werden. Sie haftet nur begrenzt, weil das Schiff auch nur begrenzt haftet. Das heißt alle vier Beklagten der Eigner, der Schiffsführer, die Gesellschafterin und die Rewag wurden somit von Richter Thomas Rauscher verurteilt einen Betrag von insgesamt etwa 780.000 Euro (zusammen, nicht jeder einzeln) zu zahlen. Alle wurden dabei als Gesamtschuldner verurteilt und haften für diesen Betrag. Somit kann die Summe einmal von der Klägerin, das ist die Eigentümerin der Brücke, gefordert werden. Diese kann sich aussuchen von welcher Partei sie das Geld einfordert. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt nach dem heutigen Urteil nicht ganz aber fast auf den eingeklagten 3,5 Millionen Euro sitzen.

„Ausgeurteilt wurden 780.000 Euro. Beim Restbetrag ist die Klage abgewiesen worden“, so Alexander Guth, stellvertretender Pressesprecher des Amtsgerichts Regensburg. „Nach jetzigem Stand würde die BRD darauf sitzen bleiben.“ Der Schiffseigentümer ist Haftungsbeschränkt und hatte die Summe von 790.000 Euro bereits in einen Fond einbezahlt. Er hat bei dem Unfall 2008 laut dem Amtsgericht nicht leichtfertig gehandelt. Solten die Beklagten jetzt innerhalb eines Monats in Berufung gehen, wird das Verfahren ans Oberlandesgericht Nürnberg gehen. Dort würde dann erneut über die Klage entschieden werden.

 

TeS

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