Do, 21.11.2013 , 16:01 Uhr

Urteil im Geisterfahrer-Prozess

Der 33-jährige Geisterfahrer, der in dieser Woche in Regensburg vor Gericht stand, muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Störung des Straßenverkehrs verurteilt. Laut Richter habe er sich zur Tatzeit nicht umbringen wollen. Der Mann aus Spiegelau war im März 2013 bei Sinzing in verkehrter Richtung auf der A3 unterwegs. Er kollidierte mit dem Auto einer Frau, die noch am Unfallort starb. Zur Tatzeit war der Mann erheblich alkoholisiert.

 

MF

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