Fr, 10.11.2023 , 13:00 Uhr

Schmerzensgeld für Opfer

Regensburg: Urteil gefallen - Donaupark-Vergewaltiger muss ins Gefängnis

Heute ist am Landgericht Regensburg das Urteil gegen den Donaupark-Vergewaltiger gefallen.

 

Neun Jahre Haft wegen vollendeter und versuchter schwerer Vergewaltigung. So lautet das Urteil für den Donaupark-Vergewaltiger von Regensburg. Der Mann muss zudem an zwei seiner Opfer 45.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das berichtet die Mittelbayerische Zeitung.

Die Richter legten dem 34-Jährigen am Freitag einer Sprecherin zufolge schwere Vergewaltigung, besonders schwerer sexueller Übergriff, schwere sexuelle Nötigung, versuchte schwere Vergewaltigung sowie Bedrohung zu Last.

Die Forderungen zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gingen schon bei den Plädoyers weit auseinander: Die Verteidigung fordert einen Freispruch des Angeklagten, die Staatsanwaltschaft pocht jedoch auf elf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Ende 2020 hat der Angeklagte in Regensburg regelrecht Jagd auf Frauen gemacht, mehrere belästigt und eine vergewaltigt. Nach einem DNA-Treffer bei einer Reihenuntersuchung im Januar 2023 nahmen die Ermittler den Mann in Thüringen fest. Er kam in Untersuchungshaft. Wenig später soll er laut Staatsanwaltschaft in der JVA Regensburg versucht haben, einen Mitgefangenen zu sexuellen Handlungen zu zwingen.

Dieser Vorfall habe ihm nicht nachgewiesen werden können, weswegen er von diesem Vorwurf freigesprochen worden sei, sagte die Gerichtssprecherin.

 

Unser Bericht über die Plädoyers (07.11.23)

 

dpa / MB

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