Für die tödliche Messerattacke auf eine Schwangere in Kirchroth (Landkreis Straubing-Bogen) soll der Angeklagte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Der Staatsanwalt legte dem ehemaligen Geliebten des Opfers am Freitag Totschlag in einem besonders schweren Fall und Schwangerschaftsabbruch zur Last, wie ein Sprecher des Gerichtes sagte. Angeklagt war er wegen Mord und Schwangerschaftsabbruch.
Der Verteidiger des Mannes plädierte auf acht Jahre Haft wegen Totschlag und Schwangerschaftsabbruch. Er sah eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes als gegeben an. Die Nebenklagevertretung forderte eine lebenslange Haft wegen Mord und Schwangerschaftsabbruch. Das Urteil wird am 9. Februar erwartet. Lebenslange Haft gibt es eigentlich nur bei Mord – sie ist aber auch bei Totschlag möglich, wenn es ein besonders schwerer Fall ist
Der Ehemann der Schwangeren hatte sie nach der Bluttat Mitte September 2016 gefunden und Notarzt und Polizei gerufen. Die 45-Jährige erlag in einem Krankenhaus ihren Verletzungen, das ungeborene Kind war unmittelbar nach der Attacke gestorben.
Der Verdacht richtete sich schnell gegen den Ex-Geliebten der Frau. Gegen ihn lag bereits ein Kontaktverbot vor. Der mit Haftbefehl gesuchte Verdächtige war geflüchtet. Nach einem Verkehrsunfall kam er in ein Krankenhaus in Günzburg, wo er festgenommen wurde.
dpa/MF