Fr., 17.07.2015 , 12:27 Uhr

Pumpspeicherkraftwerk: Raumordnungsverfahren eingeleitet

Es ist ein Thema, das die Menschen in Lam bewegt- ein neues Pumpspeicherkraftwerk soll entstehen, TVA hat bereits mehrfach über das Projekt und den Widerstand vor Ort berichtet.

Zu diesem Vorhaben hat die Regierung der Oberpfalz jetzt das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Von dem Projekt betroffene Kommunen, Behörden und Verbände können bis zum 31. August 2015 gegenüber der Regierung Stellung nehmen. Die beteiligten Gemeinden – der Markt Lam als Standortgemeinde sowie die Nachbarkommunen Arrach, Neukirchen beim Heiligen Blut und Lohberg – werden die Projektunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit für einen angemessenen Zeitraum auslegen. Die genauen Angaben hierzu geben die Gemeinden noch bekannt. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz unter

www.ropf.de/leistungen/landesplanung/recht/rov/einzelverfahren/rov_psw_lam/index.htm

einzusehen. Äußerungen zu dem Vorhaben sind sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form möglich, wobei Äußerungen der Öffentlichkeit über die jeweiligen Gemeinden der Regierung zuzuleiten sind.

In dem Verfahren wird ermittelt, ob und wie sich das Vorhaben auf für die Raumordnung wichtige Aspekte wie Natur und Landschaft, Erholung, Emissions- und Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus u.a. auswirkt.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens prüft die Regierung anhand der eingegangenen Äußerungen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung und sonstigen öffentlichen Belangen (z.B. fachrechtlichen Normen) vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann.

Das Verfahren endet mit der sogenannten „landesplanerischen Beurteilung“.

Im Übrigen ist im Falle einer positiven landesplanerischen Beurteilung damit noch keine Genehmigung des Vorhabens verbunden. Hierzu bedarf es der im Einzelnen vorgeschriebenen Zulassungsverfahren.

Pressemitteilung/MF

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