Mit großer Spannung wurde es heute erwartet: Das Urteil gegen die sogenannte „Abmahn-Kanzlei“ Urmann & Collegen. Heute ging es aber nicht um die massenhaft verschickte Abmahn-Post an die Nutzer der Porno-Internetseite Redtube – wegen der der Regensburger Anwalt Thomas Urmann zu zweifelhafter Berühmtheit gelangte.
Vielmehr stand im Berufungsverfahren eine andere Abmahnwelle der Kanzlei im Vordergrund: Urmann und Collegen soll massenhaft Abmahnungen an Online-Shop-Betreiber verschickt haben. Dabei beanstandete die Kanzlei angebliche Fehler in den Impressums und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Händler. Eine Betroffene hatte sich dagegen erfolgreich gewehrt. Sie bekam in erster Instanz vor dem Amtsgericht Regensburg Recht.
Urmann und Collegen gingen dagegen in Berufung. Das Urteil dazu sollte heute fallen. Aber soweit ist es gar nicht erst gekommen: Die Kanzlei hat einen Ablehnungsantrag gestellt. Dadurch können Gerichtspersonen von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Wann das Urteil gefällt werden kann, steht im Moment noch nicht fest. Sollte Urmann in diesem Fall aber unterliegen, droht der Kanzlei wohl eine Klagewelle anderer Betroffener.
LS