Am Montag beginnt am Landgericht Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Gustl Mollath. 44 Zeugen sind geladen. Der Nürnberger hat sieben Jahre zwangsweise in der Psychiatrie verbracht, weil das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 festgestellt hatte, dass er seine damalige Frau 2001 körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Wegen angeblicher Wahnvorstellungen wurde er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Da er außerdem als gemeingefährlich galt, wurde er in die Psychiatrie eingewiesen. Im August ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg schließlich die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die Freilassung Mollaths aus der Psychiatrie an. Das Verfahren in Regensburg wird bundesweit beobachtet.
pm