Die von der CSU durchgesetzte 10H-Regelung für Windkraftanlagen verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof heute Vormittag entschieden. Laut dem, im Jahr 2014 beschlossenen Gesetz müssen geplante Windkraftanlagen in Bayern mindestens zehn Mal so weit von den nächsten Wohnhäusern entfernt sein, wie das Windrad hoch ist. Geklagt hatte gegen diese Regelung die Opposition