Die Landesanwaltschaft Bayern hat den ehemaligen Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach des Dienstes enthoben und somit die Entscheidung des damals zuständigen Gemeinderats bestätigt. Dieser hatte 2014 die vorläufige Suspendierung des Geschäftsführers beschlossen.
Des Weiteren wurde durch die Landesanwaltschaft der Einbehalt eines Teils der Dienstbezüge angeordnet. Neben dem Ex-Geschäftsführer wird auch dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde vorgeworfen, Geld veruntreut zu haben. Es geht um rund 80.000€ aus der Wenzenbacher Gemeindekasse.
Am 29. Juni beginnen am Amtsgericht in Regensburg die Verfahren gegen die beiden Männer.