Nach dem Landkreis Cham und der Stadt Regensburg steht die sogenannte 7-Tage-Inzidenz jetzt auch im Landkreis Regensburg über dem Warnwert. Laut Robert Koch-Institut hat der Landkreis am Montag (26.10) einen Wert von 50,5 Neuinfektionen (auf sieben Tage/100.000 Einwohner) erreicht.
Damit steht die Corona-Ampel auch im Landkreis Regensburg auf „Rot“. In Ostbayern hat nur der Landkreis Kelheim noch keinen Frühwarn- beziehungsweise Warnwert überschritten und steht am Montagmorgen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 30,9.
Die weiteren Zahlen aus Ostbayern, sowie aus der ganzen Oberpfalz und aus ganz Niederbayern finden Sie hier. Die Zahlen veröffentlicht das Robert Koch-Institut auch hier.
Erst seit kurzer Zeit gilt in Bayern die sogenannte „Corona-Ampel“, die dann nochmals um eine „dunkelrote“ Stufe ab einer Inzidenz von 100 ergänzt wurde. Hier finden Sie die Regeln und Warnstufen der regulären Corona-Ampel:
Nachdem diese Schwellenwert-Überschreitung am heutigen 26.10.2020 auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums (https://www.stmgp.bayern.de/) genannt wird, gelten ab 27.10.2020, 0.00 Uhr die Regelungen, wie sie in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen sind, die die Inzidenzwerte von 50 überschreiten. Diese Regelungen gelten dann bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung des Landkreises auf der Homepage des Gesundheitsministeriums. Genannt werden auf dieser Seite Landkreise und kreisfreie Städte, die die Grenzwerte von 35, 50 oder 100 überschritten haben oder von denen die Grenzwerte vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden sind.
– Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
– Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
– Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
Nach Absprache zwischen dem Gesundheitsamt Regensburg und der koordinierenden Schulaufsicht beim Staatlichen Schulamt Regensburg werden mit Wirkung ab morgen, 27.10.2020, bis einschließlich 30.10.2020, für Schulen und Kindertageseinrichtungen folgende Regelungen getroffen:
Das Gesundheitsamt und die koordinierende Schulaufsicht halten es für vertretbar, dass die Stufe 3 des Rahmenhygieneplans Schulen nicht zur Anwendung kommen muss. Es gelten daher ab 27.10.2020 die Regelungen nach Stufe 2 dieses Rahmenhygieneplans mit dem Zusatz, dass die Maskenpflicht auch an Grundschulen verpflichtend ist. Ausnahmen von der Maskenpflicht nach § 18 der 7. BayIfSMV sind weiterhin möglich. Nicht notwendig ist eine Rückkehr in den Distanzunterricht, eine Teilung der Klassen und auch nicht die Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 m im Unterrichtsraum.
Für den Bereich der Schulen, und damit insbesondere auch für die Grundschulen werden vom Staatlichen Gesundheitsamt des Weiteren folgende Empfehlungen für die Umsetzung der Maskenpflicht ausgesprochen:
Analog der Regelung zu den Schulen soll nach Auffassung des Gesundheitsamtes auch bei den Kindertagesstätten lediglich die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung zur Anwendung kommen. Es gelten daher ab 27.10.2020 die Regelungen nach Stufe 2 dieses Rahmenhygieneplans.
Ob es im Landkreis stark frequentierte öffentliche Plätze mit einem höheren Infektionsrisiko gibt, für die im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht festzulegen ist, wird derzeit mit den Landkreisgemeinden abgestimmt.
Pressemitteilung Landkreis Regensburg
MF/LS