Do., 05.01.2017 , 11:43 Uhr

Landkreis Kelheim: Vermehrtes Auftreten von Anrufen mit dem Phänomen „Call ID Spoofing“

Im Zeitraum zwischen 15.12.2016 bis 05.01.2017 wurden insgesamt neun Fälle des neuen Phänomens „Call ID Spoofing“ bei den Polizeiinspektionen des Landkreises Kelheim zur Anzeige gebracht.

Wir berichteten bereits über einen Vorfall in Neustadt Landkreis Kelheim. Nun hat die Polizeiinspektion Kelheim einen Präventionshinweis veröffentlicht.

 

Das Vorgehen der bislang noch unbekannten Täter beschreibt sich wie folgt: Die Geschädigten werden von einer in der Regel nicht existierenden Rufnummer angerufen. Es stellt sich eine Person vor, welche sich als Polizeibeamter der örtlichen Polizei ausgibt. Im Anschluss wird den Geschädigten erklärt, dass Einbrecher festgenommen wurden und bei ihnen ein Zettel mit der Anschrift der Geschädigten gefunden wurde. Nun werden die Geschädigten über ihre Gewohnheiten, Vermögensverhältnisse und die Mitbewohner befragt.

Auffallend war bei den angezeigten Fällen, dass all diese Personen im Telefonbuch verzeichnet waren und gesetzteren Alters waren.

Möglich sind diese Anrufe mit den nicht existenten Rufnummern durch Internettelefonie, bzw. das Verwenden von „Voice over IP“. Dabei wird der Geschädigte vom Täter über das Internet angerufen, wobei er eine fiktive Rufnummer eingeben kann, welche es dem Geschädigten anzeigt. Eine Rückverfolgung gestaltet sich daher schwer, da die Täter meist Anbieter aus dem Ausland verwenden. Weiterhin war bei den zur Anzeige gebrachten Fällen auffallend, dass die Rufnummern mit der „110“ endeten, oder eine Münchener Vorwahl „089“ verwendet wurde.

Die Polizei warnt eindringlich vor derartigen Anrufen und rät daher, dass Personen, welche solche Anrufe erhalten keine Auskünfte geben und diesen Vorfall bei der örtlich zuständigen Polizei melden. Es wird hier nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass die Polizei weder mit einer Rufnummer, welche mit der „110“ endet bei der Bevölkerung anruft, noch derartige Auskünfte über das Telefon erbittet.

 

 

 

PM/MB

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