Für den Zutritt von Besuchern gilt an den Standorten der Kliniken künftig die sogenannte 3G-Regel (Geimpft-Genesen-Getestet).
Alle Nachweise können sowohl in schriftlicher als auch in digitaler Form (z.B. Corona-Apps) erfolgen.
Geimpfte oder genesene Besucher sind von der Testpflicht ausgenommen.
Jeder Patient darf weiterhin einmal pro Tag für maximal eine Stunde besucht werden. In diesem Zusammenhang gelten festgelegte Besuchszeiten von 14:00 bis 17:00 Uhr. Hintergrund der eingeschränkten Besuchszeiten ist die Eingangs-Erfassung von Besuchern am Empfang der Kliniken und somit das Konzept der Kontaktpersonennachverfolgung.
Zulässig ist in der Regel ein Besucher pro Patient, wobei die Besuchsperson täglich wechseln kann. Möglich ist darüber hinaus, dass die Besuchsperson von einem Kind im Alter bis 12 Jahren begleitet wird.
Der Besuch von (werdenden) Vätern innerhalb der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe ist abweichend davon im Rahmen der 3G-Regelung möglich. Väter oder eine andere namentlich benannte Begleitperson dürfen die Mütter und Neugeborenen demnach – wie bisher üblich – einmal täglich für eine Stunde ohne starre Vorgabe für den Besuchszeitraum besuchen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind in diesem Zusammenhang ausgenommen (und müssen damit keinen Test- oder Impfnachweis vorlegen).
Abweichend von den Besuchsregelungen ist die Begleitung Sterbender jederzeit zulässig und möglich, allerdings im Rahmen der 3G-Regelung.
Besucher müssen mindestens einen Schutz in Form einer medizinischen Mund-Nasen-Maske tragen. Dringend empfohlen wird jedoch das Tragen einer FFP-2 Maske. Sogenannte Community-Masken sind ausgeschlossen.
Sana Kliniken des Landkreises Cham GmbH/JM