Mo., 11.01.2021 , 16:00 Uhr

Landkreis Cham: Corona-Inzidenz über 200 - keine Tagesausflüge in den Landkreis

Laut den aktuellen Corona-Daten des Robert Koch-Instituts liegt der Landkreis Cham bei einer 7-Tage-Inzidenz von 233,6. Schon am Wochenende war die 200-Marke überschritten worden. Heute gab es zum aktuellen Thema eine Pressekonferenz. Der Landkreis ergreift Maßnahmen. Zum einen sind touristische Tagesausflüge außerhalb eines 15-Kilometer Umkreises untersagt, zum anderen darf es aber auch keine Tagesausflüge in den Landkreis Cham geben. Laut Landratsamt wäre es den einheimischen Bürgern nicht zu vermitteln, wenn Menschen aus anderen Regionen zum Wandern in den Bayerischen Wald kommen dürften, die Bewohner des Landkreises aber selbst nur 15 Kilometer weit fahren dürften.

Die aktuellen Inzidenzwerte aus Ostbayern finden Sie auch hier.

Bereits im Vorfeld dieser Pressekonferenz hatte die Deutsche Presse Agentur berichtet, dass zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern ihre Grenzen für Tagesausflügler schließen wollen. Darunter die Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen und Cham. Die seit heute geltende Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen 15-Kilometer-Radius betrifft insgesamt 28 kreisfreie Städte und Landkreise.

MF

 

Unser Video zur aktuellen Situation: Wer darf noch rein oder raus?

 

 

Die Mitteilung aus dem Landkreis Cham

Touristische Tagesausflüge außerhalb von 15-Kilometer-Umkreis untersagt/Keine Tagesausflüge in den Landkreis Cham

Das Robert Koch-Institut hat auf dem RKI-Dashboard unter der Internet-Adresse http://corona.rki.de zum Stand vom 11. Januar 2021, 00:00 Uhr für den Landkreis Cham einen Inzidenzwert von 233,6 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen festgestellt. Mit der Überschreitung des Inzidenzwerts von 200 gelten damit im Landkreis Cham zusätzliche Regelungen. So sind ab sofort touristische Tagesausflüge für Personen, die im Landkreis Cham wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.

Der Landkreis Cham hat darüber hinaus in Abstimmung mit den anderen Bayerwaldlandkreisen wie zum Bespiel dem benachbarten Landkreis Regen in einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass touristische Tagesausflüge aus anderen Regionen in den Landkreis Cham hinein nicht mehr erlaubt sind.

Es wäre den einheimischen Bürgern nicht zu vermitteln, dass Menschen aus Regionen wie Regensburg, Landshut oder München zum Wandern, Spazieren oder Skifahren in den Bayerischen Wald kommen könnten, die Menschen aus der Region sich aber an die 15-Kilometer-Begrenzung halten müssen. Eine Ausnahme gilt für Bewohner in Nachbarlandkreisen. Diese können touristische Ziele im Landkreis Cham aufsuchen, sofern diese Ziele innerhalb eines 15-Kilometer-Umkreises um ihre Wohnortgemeinde liegen.

Die neuen Regeln sollen vor allem dichte Menschenansammlungen an beliebten touristischen Ausflugszielen verhindern und auf diese Weise eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens unterbinden. Diese Einschränkung der Mobilität gilt nur für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (z. B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten) dienen.

Bei Vorliegen triftiger Gründe ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Solche Gründe sind zum Beispiel die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer oder pflegerischer Leistungen, Einkäufe im zulässigen Ausmaß, der Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Versorgung von Tieren und die Teilnahme an Gottesdiensten und Versammlungen. Lediglich „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ ist ausdrücklich kein Grund für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius. Dies fällt in den Bereich der „touristischen Ausflüge“.

Das Landratsamt kann diese Regelung nur dann außer Kraft setzen, wenn der maßgebliche Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

Info:

Maßgeblich für die Berechnung der 15 Kilometer sind jeweils die Gemeindegrenzen, nicht die exakte Wohnadresse. Der Landkreis Cham stellt in seinem Geographischen Informationssystem eine Kartendarstellung zur Verfügung, mit der man sehr einfach den 15-Kilometer-Umkreis für seine Wohnsitzgemeinde feststellen kann. URL: https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/15km-karte/

Pressemitteilung Landkreis Cham

 

Zahlen aus dem Landkreis Cham

Der Landkreis Cham hat die Verteilung der aktuellen Corona-Fälle auf die einzelnen Landkreisgemeinden veröffentlicht. In den letzten sieben Tagen hat es demnach in Roding mit 64 die meisten Fälle gegeben, während es zum Beispiel in der Stadt Cham nur 22 Fälle waren.


Zahlen/Aufstellung: Landratsamt Cham

 

MF

 

 

 

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