Di, 18.05.2021 , 18:52 Uhr

Landgericht Regensburg: Vater wegen Mordes an seinen beiden Kindern verurteilt

Für die Tötung seiner beiden Kinder ist ein 37-Jähriger am Dienstag vor dem Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Der Mann hatte beide Kinder gefesselt und anschließend erwürgt.

Für zwei Kinder endet ein Spiel mit ihrem Vater tödlich: Der Mann schlüpft in die Rolle eines Polizisten, der Sohn und Tochter fesseln müsse. Die Kinder lassen das bereitwillig geschehen. Dann zieht ihnen der Vater eine Tüte über den Kopf und erwürgt sie. Für diese Tat ist der 37 Jahre alte Deutsch-Serbe am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vater habe die Tat heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen, sagte der Vorsitzende Richter.

Eine besondere Schwere der Schuld stellte die Strafkammer nicht fest. Das hatte der Nebenklagevertreter in seinem Plädoyer gefordert. Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger war von zweifachem Totschlag ausgegangen und hatte eine 14-jährige Haftstrafe für seinen Mandanten gefordert. Der 37-Jährige hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden.

Der Vorsitzende Richter schilderte in seiner Urteilsbegründung das schreckliche Geschehen vom 14. Mai 2020 im niederbayerischen Schwarzach. Der Abschiedsbrief zeige, dass der Mann die Kinder nicht seiner Ex-Partnerin überlassen habe wollen. Der Vorsitzende Richter sprach von Besitzwillen. Er zitierte aus dem Brief: «Ich ertrage es nicht, wenn ein Fremder über meine Kinder herrscht.» Die Frau beleidigte der 37-Jährige darin unter anderem als «Hure» und schrieb weiter: «Ich hoffe, Du leidest sehr.»

Die Mutter der Kinder hatte den Mann ein halbes Jahr zuvor vor die Türe gesetzt – nachdem sie unter anderem seinen Drogenkonsum und seine Gewaltausbrüche ertragen und der Mann mit einer anderen Frau angebandelt hatte. Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 seien die Kinder dann aber mehrere Wochen beim Vater gewesen, was ihnen gefallen habe, weil sie dort unter anderem keine Hausaufgaben machen mussten.

Schließlich habe ihm die Frau, die einen neuen Partner hatte, klargemacht, dass er die Kinder zurückbringen müsse und wieder der regelmäßige Umgang an den Wochenenden gepflegt werden sollte. In den Tagen vor der Rückgabe der Kinder recherchierte der Angeklagte im Internet nach Begriffen wie «wie lange dauert es wenn man Tüte zum Ersticken nimmt» und «Kinder mit Tüte ersticken ist das qualvoll». Die Tat habe er lange gedanklich vorbereitet.

Am Tattag habe der Mann mit den Kindern Polizei gespielt, sie dafür mit Kabelbindern gefesselt. Die Kinder seien arg- und wehrlos gewesen, als ihnen der Vater je eine Tüte über den Kopf zog und sie zu würgen begann. Die Kinder hätten keine Chance gehabt.

Nachdem der Mann seine Ex-Frau am Nachmittag des Tattages weiter hingehalten habe, sei diese um 20 Uhr zur Polizei gegangen und habe die Kindesentziehung angezeigt. Auf die Frage eines Beamten, ob Gefahr für die Kinder bestehe, habe die Frau gesagt: Nein, ihr Ex-Partner sei ein liebevoller Vater. Er solle die Kinder nur zurückbringen. Zu dem Zeitpunkt waren ihr Sohn und ihre Tochter seit einigen Stunden tot. Mit der Tat habe der Mann auch das Leben der Frau zerstört.

Der Mann hatte am Tatabend versucht, in Straubing Suizid zu begehen. Nachdem dies fehlgeschlagen war, stellte er sich der Polizei.

Dass die Strafkammer keine besondere Schwere der Schuld feststellte, begründete der Vorsitzende Richter mit dem «anständigen» und «fairen» Verhalten des Angeklagten während des Prozesses – vor allem während der Aussage seiner Ex-Partnerin. Diese hatte aufgrund ihrer psychischen Belastung per Video aussagen dürfen und der Angeklagte ihr nicht durch unzählige Fragen oder Streit das Leben zusätzlich schwer gemacht. «Es war um Haaresbreite», sagte der Richter. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld könnte eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren verhindern.

In emotionalen Schlussworten empfahl der Vorsitzende Richter dem 37-Jährigen eindringlich, das Urteil anzunehmen. Insbesondere, damit die Angehörigen zur Ruhe kommen könnten. «Stehen Sie die Strafe wie ein Mann durch.»

 

dpa/MB

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

18.03.2024 Bayern: Mehr Unfälle im Januar Im Januar gab es mehr Unfälle auf Bayerns Straßen als noch im Dezember 2023. Im Vergleich zum Januar 2023 sind die Unfälle mit Personenschaden um 4,1 Prozent niedriger. 22.12.2023 Bayern: Sturmtief "Zoltan" sorgt für Zugausfälle und umgestürzte Bäume In Bayern hat das Sturmtief "Zoltan" verhältnismäßig wenig Schaden angerichtet. Das Unwetter sorgt aber für Zugausfälle und umgestürzte Bäume. 24.10.2023 Erneut Welle von Bombendrohungen an Schulen: Auch Neumarkt und Straubing betroffen Erneut mehrere Schulen in Bayern nach Bombendrohung geräumt In Bayern sind am Dienstag erneut an mehreren Schulen Bombendrohungen eingegangen. Polizeipräsidien berichteten von Drohungen an Schulen in Bayreuth und Hollfeld in Oberfranken, an einer Schule in Straubing sowie im schwäbischen Friedberg. Auch fünf Schulen in München sowie eine in Neumarkt in der Oberpfalz waren betroffen. Drohungen 12.06.2023 Bayerisches Polizeiverwaltungsamt: Mehr Bußgeldbescheide und Rekordeinnahmen 2022 Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigen die aktuellen Zahlen, dass immer noch zu viele Raser im Freistaat unterwegs seien. Eine intensive Verkehrsüberwachung sei weiterhin notwenig. Mit 1.054.229 Geschwindigkeitsverstößen waren es 2022 rund 46.000 weniger als 2021 mit 1.101.806. Bei den 58.024 angeordneten Fahrverboten entfiel mit 45,9 Prozent wieder der überwiegende Teil auf zu schnelles Fahren.