Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes und zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen gilt in der Silvesternacht auf dem gesamten Gelände der Befreiungshalle und Walhalla ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern. Die Erfahrungen der vergangenen Silvesternächte haben gezeigt, dass dichtes Gedränge von Menschen, verbunden mit übermäßigem Alkoholgenuss, eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Besucher hervorrufen. Auch beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird oft die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen und in Kauf genommen, dass andere Besucher verletzt werden können.
Jedes Jahr verwunden sich Menschen und Tiere an den Scherben und liegen gebliebenen Müll aus der Silvesternacht. Deshalb bitten wir alle Besucher mitgebrachte Gläser, Dosen und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen.
Die Einhaltung der Verbote wird durch einen Sicherheitsdienst überwacht und Zuwiderhandlungen kommen zur Anzeige. Die Verwaltung der Befreiungshalle bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, die nur dem Schutze der Menschen und des Objektes dienen.
Auch die Zufahrten zur Befreiungshalle und zur Walhalla sind gesperrt:
Befreiungshalle:
Die Befreiungshallestraße wird ab der Einmündung zur Kreisstraße KEH 15 vom 31.12.2017, 18:00 Uhr bis 01.01.2018, 08:00 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Bei Verstößen gegen diese Regelung muss mit „Strafzetteln“ gerechnet werden.
Die Einhaltung der Regelung, die aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist, wird durch Polizei und Sicherheitsdienst überwacht.
Walhalla:
Die Walhallastr. wird ab Höhe Abzweigung Klenzestraße von 31.12.2017, 18:00 Uhr bis 01.01.2018, 08:00 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Auch hier wird diese Regelung von Polizei und Sicherheitsdienst überwacht.
PM