Mi, 30.12.2015 , 09:07 Uhr

Haushaltssatzung 2016 der Stadt Regensburg genehmigt

Die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Regensburg ist von der Regierung der Oberpfalz bereits genehmigt. „Dies ist sehr erfreulich. Durch die frühzeitig erteilte Genehmigung kann die Stadt schnell beginnen, ihre geplanten Vorhaben in 2016 umzusetzen“, bedanken sich Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Stadtkämmerer Dieter Daminger unisono.

Der Stadtrat beschloss am Donnerstag, 17. Dezember, das Haushaltspaket. Da die Genehmigung bereits erteilt ist, kann die Haushaltssatzung am 4. Januar im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Es tritt faktisch keine haushaltslose Zeit ein.

„Die ausnehmend gute Haushaltslage der Stadt Regensburg zeigt sich weiterhin gefestigt“, stellt die Regierung der Oberpfalz zusammenfassend fest. Sie beleuchtet die Steuerkraft gegenüber den vergleichbaren Großstädten Bayerns, den Schuldenabbau, die laufenden Ausgaben, die umfangreichen Investitionen und den Einsatz der Rücklagen. Für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes attestiert sie der Stadt: „Die Ausgabendisziplin wird gewahrt.“

Mit einer Steuerkraft von 1 638 Euro je Einwohner belegt Regensburg 2016 in Bayern den dritten Rang.

Den Durchschnittswert der Städte mit 100 000 bis 200 000 Einwohnern übertrifft Regensburg um 323 Euro je Einwohner, also fast um ein Viertel.

In ihrer Genehmigung stellt die Regierung die Abhängigkeit von der Gewerbesteuer heraus, die in den kommenden vier Jahren mit 200 bis 217 Millionen Euro rund ein Drittel des Verwaltungshaushaltes finanziert. Wie Wolbergs und Daminger sieht auch die Rechtsaufsichtsbehörde die Möglichkeit, bei einem geringeren Aufkommen durch eine neue Priorisierung der Investitionen zu reagieren. Erfreulich wertet sie die überdurchschnittlichen Zuwächse bei der Einkommensteuerbeteiligung: Hier werden zwischen 83,8 und 97,1 Millionen Euro erwartet.

Den bisherigen Schuldenabbau lobt die Regierung als sehr erfolgreich. „Im landesweiten Vergleich liegt die Schuldenbelastung pro Einwohner der Stadt zum Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres mit 1.025 € um 327 Euro bzw. rund 24 Prozent unter dem Durchschnittswert von 1.352 Euro ihrer Größenklasse.“ Ende 2019 soll ein Schuldenstand von 124,7 Millionen Euro erreicht werden. Hinzu kommt noch ein Darlehen für die Fußballarena, das 2019 mit 2,4 Millionen Euro in den Büchern stehen wird. „Die hervorragende Einnahmesituation hat es der Stadt ermöglicht, beim Bau der Arena mit weniger Kreditmarktmitteln auszukommen als geplant war und stattdessen Darlehen der Stadt einzusetzen.“ Die Regierung nimmt damit darauf Bezug, dass für die Arena bis 2014 statt 25 Millionen Euro nur 5,8 Millionen Euro am Kreditmarkt aufgenommen werden mussten.

Mit der neuen Rekordsumme von 587,5 Millionen Euro für den Zeitraum 2015 bis 2019 habe die Stadt das Volumen des Investitionsprogrammes innerhalb von drei Jahren um 23,9 Prozent ausgeweitet.

„Zum Jahresanfang 2015 wies die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von 163,7 Millionen Euro auf.“ Die Stadt habe die erzielten Haushaltsüberschüsse der letzten Jahre mit Blick auf den Mittelbedarf für die umfangreichen Investitionen neben der Schuldentilgung vor allem zum Aufbau der allgemeinen Rücklage verwendet. Sie habe damit in vorbildlicher Weise der gesetzlichen Vorgabe entsprochen. Die Regierung bemerkt, dass für Investitionen 47,2 Millionen Euro in 2016 und in den drei Folgejahren 67,3 Millionen Euro entnommen werden sollen. Dabei stellt sie fest, dass im Vergleich zur vorjährigen Finanzplanung damit noch länger freie Rücklagemittel zur Verfügung stünden.

Der Haushaltsplan 2016 hat ein Gesamtvolumen von 852 267 700 Euro. Dabei entfallen 645 518 800 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 206 748 900 Euro auf den Vermögenshaushalt.

Im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung wurde auch der Wirtschaftsplan für den Betrieb der Arena Regensburg genehmigt.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich über den Haushaltsplan 2016 und den Finanzplan 2015 bis 2019 unter http://www.regensburg.de/rathaus/staedtische-finanzen/haushalt-2016 informieren.

PM

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