Fr, 18.07.2014 , 14:22 Uhr

Gutachten im Mollath-Prozess: Kein Beweis für Misshandlungen

Der Angeklagte Gustl Mollath sieht sich durch einen Gutachter bestätigt: Die Prügelvorwürfe seiner Exfrau lassen sich medizinisch nicht nachweisen. «Es kann so gewesen sein, beweisen lässt es sich aber nicht», sagte der Gutachter Professor Wolfgang Eisenmenger am Freitag im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg. Es bestehe kein Zweifel, dass das Opfer erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt war. Aber ein direkter Zusammenhang mit Misshandlungen lasse sich heute nicht mehr nachweisen.

Der Gutachter bemängelte das Attest aus dem Jahr 2001 von Frau Mollaths Hausarzt: «Das Attest enthält eine Reihe von Defiziten. Der Arzt hat die Standards, die man von einem Attest erwartet, nicht eingehalten.» Der Arzt habe damals keine Vorstellungen davon gehabt, was ein Attest enthalten muss. Er habe die Farbe der Hämatome und die Würgemale nicht näher beschrieben und auch keine Fotos der Verletzungen gemacht. Dies sei allerdings häufig so, weil viele Hausärzte nicht wüssten, was ein Rechtsmediziner vor Gericht später brauche, erklärte Eisenmenger.

Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Frau misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben, um sich an Menschen zu rächen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich irgendwie gegen ihn gewandt hatten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall löste eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken aus.

Der Rechtsmediziner erklärte, zwischen den Angaben im Attest, dem Inhalt der Krankenakte und den Schilderungen des Opfers gebe es Unterschiede. Mollaths Ex-Frau hatte in Vernehmungen von 20 Faustschlägen gesprochen, im Attest seien jedoch Schläge mit der flachen Hand dokumentiert. Bei Schlägen mit der flachen Hand seien streifenförmige Rötungen zu erwarten und nicht, wie im Attest beschrieben, rundliche Hämatome, erklärte der Professor.

Die Verteidigung bewertete das neue Gutachten als Erfolg. «Wir sind auf der Siegerstraße. Es wird immer etwas bleiben, aber nichts strafrechtlich Relevantes», sagte Mollaths Anwalt Gerhard Strate.

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft bestätigte der Rechtsmediziner, dass das Opfer eine Bisswunde, Hämatome am Körper und am Hals gehabt habe. Wer für diese Verletzungen verantwortlich ist und in welcher Situation diese entstanden sind, lasse sich aus rechtsmedizinischer Sicht heute nicht mehr klären. Diese Wertung obliege nun dem Gericht, betonte Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (23. Juli) fortgesetzt. Dann wird unter anderem der technische Sachverständige zu den Reifenstechereien sein Gutachten abgeben.

 

dpa / lby

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