Mo., 06.02.2017 , 08:12 Uhr

Geflügelpest: Schwandorfer Fall betrifft auch Landkreis Regensburg

Wegen des bestätigten Falles von Geflügelpest bei einem Wildvogel, der auf dem Gebiet der Stadt Nittenau gefunden wurde, hat der Landkreis Schwandorf sogenannte Wildgeflügelpest-Restriktionszonen eingerichtet. Der Sperrbezirk verläuft in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern über den Landkreis Schwandorf hinaus auch auf Teile des Landkreises Regensburg.


Video: Nina Seidl hat heute die aktuellen Fälle im Landkreis Regensburg für Sie zusammengefasst.

Im Landkreis Regensburg umschließt das Beobachtungsgebiet die Gemeinde Altenthann (Ortsteile: Bachmühl, Göppenbach, Hornismühle, Kropfersberg, Pfaffenfang, Pfitterhof, Refthal, Steinklippen, Willmannsberg, Haid, Sägmühl und Wiesing), die Gemeinde Bernhardswald (Ortsteile: Apprant, Darmannsdorf, Eberhof, Feldhof, Gerstenhof, Grubberg, Hauzendorf, Hinterappendorf, Kohlstetten, Lambertsneukirchen, Lamlhof, Lammelhöfl, Lehen, Lehenfelden, Leonhardskirche, Oberbraunstuben, Oberlipplgütl, Pettenreuth, Plitting, Rothenhofstatt, Stadlhof, Stall, Unterbraunstuben, Unterlipplgütl, Vorderappendorf, Wieden, Wolferszwing, Wulkersdorf, Ziegelstadel, Züchmühl, Mauth, Ödenhof, Buchhof, Erlbach, Grubhof, Hackenberg, Hacklsberg, Hubertushöhe, Lohhof, Manghof, Mantel,Niederhof, Parleithen, Samberg, Schafhof, Seibersdorf, Stanglhof, Weiherhäusl, Wolfersdorf und Höslgrub) sowie den Markt Regenstauf (Ortsteile Danersdorf, Drackenstein, Elendhalbstraße, Glapfenberg, Gnadenhof, Grafenwinn, Greisberg, Heilinghausen, Hinterberg, Rappershof, Hirschling, Breitwies, Gibacht Kirchberg, Kreuth, Marienthal, Oberhof, Süssenbach und Wiedenhof).

Das Landratsamt Regensburg wird an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar anbringen. Auch im Beobachtungsgebiet gelten strenge Einschränkungen. Nähere Infos zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de als PDF-Dokument hinterlegt und kann zudem an der Info-Theke im Foyer des Landratsamtes (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo.- Mi. von 7.00 bis 17.30 Uhr, Do. von 7.00 bis 18.00 Uhr und Fr. von 7.00 bis 13.00 Uhr.

Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden. Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren.

Erst vor wenigen Tagen hatte es einen weiteren Fall im Landkreis gegeben. Bereits zuvor haben wir über die Fälle von Geflügelpest im Raum Regensburg berichtet:


Video: Viele der eingerichteten Beobachtungsgebiete gehen auch über die Landkreisgrenzen hinaus.

Foto: Symbolbild

Pressemitteilung/MF

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