Bei einer 29-jährigen polnischen Lkw-Fahrerin wurde eine gefährlich schlechte Ladungssicherung festgestellt. Sie transportierte 14 Tonnen Stahlteile, die nur mit beschädigten Spanngurten gesichert waren. Die Weiterfahrt wurde sofort untersagt.
Ein 30-jähriger rumänischer Lkw-Fahrer hatte auf der B20 die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach überschritten. Erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte er weiterfahren.
Ein weiterer rumänischer Kleintransporter-Fahrer konnte bei seiner gewerblichen Fahrt keinen Nachweis über Lenk- und Ruhezeiten vorlegen. Auch er musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Bei einem 44-jährigen Motorradfahrer aus dem Landkreis Dingolfing wurde das Kennzeichen so angebracht, dass der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs bestand. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft Regensburg übergeben.
PI Furth im Wald / FC