Mo., 03.01.2022 , 18:09 Uhr

Furth im Wald: Bundespolizei beschlagnahmt 63 Kilogramm illegale Böller

Auch im Jahr 2020 galt zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein Feuerwerk-Verkaufsverbot vor Silvester. Die Bundespolizei Waldmünchen zieht Bilanz. Zum Jahreswechsel haben Bundespolizeifahnder insgesamt 63 Kilogramm nicht zugelassene Pyrotechnik aus dem Verkehr gezogen.

Pressemitteilung der BPOLI Waldmünchen

Zwischen 19. Dezember 2021 und 2. Januar 2022 stellten Bundespolizisten in Waldmünchen und Furth im Wald insgesamt 20 Personen fest, die unerlaubte Feuerwerkskörper aus Tschechien einschmuggelten. Bei den Personen handelte es sich überwiegend um junge Männer im Alter zwischen 17 und 26 Jahren. Einheimische waren kaum unter den Tätern. Geschmuggelt wurden Böller und Raketen der Kategorie F2, F3 und F4. Dabei ist für jeglichen Umgang von Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Auffallend in diesem Jahr waren die teilweise großen Mengen, die die einzelnen Personen einführten. So erwischten Further Bundespolizisten am 2. Dezember 2021 einen 21-jährigen Deutschen mit 14,88 Kilogramm Böller.

Auf alle Personen wartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Die sichergestellten Feuerwerkskörper müssen zudem fachgerecht durch Spezialfirmen entsorgt werden. Diese Entsorgungskosten werden den Verursachern auferlegt.

Bereits ein Jahr zuvor galt ein Verkaufsverbot von Feuerwerk vor Sylvester. 2020 gab es im Grenzabschnitt der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen im Vergleich zu 2019 nur einen Bruchteil der Feststellungen. Leider wurde 2021 wieder das Niveau von 2019 erreicht.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei Waldmünchen wiederholt:
Achten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 und F2 auf angebrachte CE-Kennzeichen mit Kennnummer! Illegale Kracher und Böller können ernsthafte Verletzungen verursachen!

 

 

Wir haben Schleierfahnder auf der Suche nach illegalen Feuerwerkskörpern begleitet

Furth im Wald: Auf der Suche nach illegalen Böllern
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist auch in diesem Jahr bei uns verboten. Der Grund: schwere Verletzungen durch Böllerunfälle sollen vermieden und dadurch die Krankenhäuser nicht überlastet werden. In Tschechien aber darf man Feuerwerkskörper kaufen. Viele machen das – gehen aber nicht immer den legalen Weg.

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