Heute ist am Landgericht in Regensburg das Urteil gefallen: Der ehemalige Bürgermeister von Wenzenbach wurde im Berufungsprozess nun freigesprochen. Im September 2016 erhielt Josef Schmid 1 Jahr auf Bewährung. Gegen dieses Urteil hatte er Berufung eingelegt.
Freispruch für den ehemaligen Wenzenbacher Bürgermeister. Die widersprüchlichen Aussagen des früheren Geschäftsstellenleiters führten zur Unglaubwürdigkeit des Zeugen und einer anderen Beweislage. Deshalb wurde Josef Schmid im Berufungsprozess freigesprochen. Ein Vorsatz der Untreue konnte ihm aus Sicht der Berufungskammer nicht nachgewiesen werden. Im ursprünglichen Prozess wurde der ehemalige Bürgermeister schuldig gesprochen, rund 80.000 € in drei Fällen veruntreut zu haben. Das Strafmaß sollte sich auf 1 Jahr auf Bewährung und 5000€ Geldstrafe belaufen.
Der amtierende Bürgermeister Sebastian Koch ist überracht von dem Urteil:
„Die Gemeinde hat gegen Josef Schmid keine Strafanzeige erstattet. Das Strafverfahren erfolgt von Amts wegen. Auch aus meiner Sicht war es ungerecht, dass im letzten Jahr Josef Schmid eine höhere Strafe als der ehemalige Geschäftsführer unserer Gemeinde erhielt. Dass er nun allerdings freigesprochen wurde, überrascht mich.
Strafbares Verhalten hin oder her, Josef Schmid hat mit seinem unbedachten Verhalten der Gemeinde Wenzenbach einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Er und seine Anwälte haben während der Verhandlung mehrfach betont, dass wichtige Zahlungsanordnungen regelmäßig im „blinden Vertrauen“ unterschrieben wurden. Auch Richterin Escher gab in ihrer Urteilverkündung zu erkennen, dass sie das Handeln des ehemaligen Bürgermeisters für sorgfaltswidrig hält. Deshalb haben wir vor beinahe drei Jahren eine Leistungsklage gegen ihn beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Für uns war und ist vor allem der Ausgang dieses Verfahrens bedeutend.
Sollte Josef Schmid auch verwaltungsrechtlich keinerlei Verantwortung übernehmen müssen, wäre das ein äußerst demoralisierendes Signal für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Bayern, die im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen versuchen, im hinreichenden Umfang Fachwissen und Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Amtsführung zu erlangen. Insgesamt hoffe ich, dass das Verwaltungsgericht Regensburg nun schnell wieder die Arbeit aufnimmt, sodass dieses für alle Seiten unangenehme Thema zeitnah abgeschlossen werden kann.“
Wir bereichteten bereits über den Prozess im September 2017:
pm/MB