Freispruch für Gustl Mollath, aber keine volle Rehabilitierung: Rund ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat das Landgericht Regensburg den 57-Jährigen am Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Allerdings befand es den jahrelang gegen seinen Willen Festgehaltenen für schuldig, seine damalige Ehefrau misshandelt zu haben. Er habe sie 2001 mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, urteilte das Gericht.
Da Mollath aber nicht schlechter gestellt werden durfte als in seinem ersten Prozess, bei dem ihm Schuldunfähigkeit attestiert worden war, musste ihn das Gericht auch diesmal freisprechen. Der Nürnberger kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Mollath zeigte sich alles andere als zufrieden mit dem Urteil: «Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen.»
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ist gegen das Urteil keine Revision möglich. Nur die Nebenklage habe die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Freisprüche zu Freiheitsberaubung und Körperverletzung einzulegen. «Wir werden das prüfen», sagte Anwalt Jochen Horn, der die Ex-Frau Mollaths vertritt. Das Gericht sah übrigens die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an.
Mollath zeigte sich enttäuscht. «Den Tatvorwurf gegen meine Ex-Frau möchte ich nicht auf mir sitzen lassen», sagte der 57-Jährige. «Es bleibt ein Wermutstropfen für meinen Mandanten, weil er die angestrebte Rehabilitation nicht erreicht hat», sagte Verteidiger Gerhard Strate.
Auch die vom Gericht angeordnete Entschädigung nach der rechtswidrigen Unterbringung stimmte Mollath nicht versöhnlich. Der Nürnberger kann mit gut 50 000 Euro rechnen. «Von üppig kann keine Rede sein. In solchen Anstalten ist es schlimmer als in deutschen Gefängnissen», betonte Mollath.
Mollath hatte in dem Wiederaufnahmeverfahren seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. An ein Komplott der damaligen Frau Mollath, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, glaubte das Gericht aber nicht. Falsche Bezichtigungen seien in dem damaligen Zeitpunkt der Übergriffe noch nicht nachvollziehbar, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Ehe-Situation sei damals noch nicht so sehr zerrüttet gewesen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Der Nürnberger hatte sich jeglichen psychiatrischen Untersuchungen verweigert und war ausschließlich nach Angaben von Zeugen und seinem Verhalten am Landgericht Nürnberg-Fürth exploriert worden. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst und auch die deutsche Justiz erschüttert. So war die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) in Bedrängnis geraten.
«Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht», betonte die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei möglich, da es nicht fern liege anzunehmen, dass bei Mollath eine «wahnhafte Störung» vorgelegen habe. Diese Annahme sei aber nicht gesichert. Dennoch sei zugunsten des Angeklagten von einer «Steuerungsunfähigkeit» auszugehen. Dieser Vorwurf traf Mollath besonders. Ihm hafte nach wie vor der Makel des Wahnsinnigen an.
dpa / lby