Di, 08.04.2014 , 13:29 Uhr

Dossier: Todesfahrer von Regensburg muss in die Psychiatrie

Update: Ein psychisch kranker Mann rast durch Regensburg. Mehrere Menschen müssen sich mit einem Sprung vor dem Sportwagen retten. Die Fahrt endet vor einem Waschsalon. Davor spielt eine Fünfjährige, sie stirbt unter dem Wagen. Der Fahrer muss nun in die Psychiatrie.

Das Landgericht Regensburg verurteilte den 46-Jährigen am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit. Bei der etwa einstündigen Raserei im vergangenen August hatte der Mann eine Fünfjährige getötet, deren Schwester schwer verletzt und eine Spur der Verwüstung hinterlassen. «Wir sind überzeugt, dass von dem Beschuldigten weitere erhebliche Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich sind», sagte der Vorsitzende Richter Werner Ebner am Dienstag in der Urteilsbegründung.

Ein Gutachter hatte dem 46-Jährigen zur Tatzeit Schuldunfähigkeit attestiert und die Unterbringung in der Psychiatrie befürwortet. «In der menschlichen Tragödie gibt es keinen Schuldigen. Der Beschuldigte war Opfer seiner schweren psychischen Erkrankung», betonte Ebner. Es habe sich um ein «schicksalhaftes, unabwendbares Ereignis» gehandelt.

Die Todesfahrt im vergangenen Sommer hatte landesweit für Aufsehen gesorgt und laut Ebner «die Gemüter der Menschen tief berührt». Der 46-Jährige hatte psychische Probleme und sich zweieinhalb Monate vor der entsetzlichen Tat freiwillig im Bezirkskrankenhaus behandeln lassen. Am Abend vor der Amokfahrt hatte er die psychiatrische Klinik verlassen und war nicht zurückgekehrt.

Etwa eine Stunde raste er mit seinem Sportwagen mit einem Tempo von bis zu 130 Stundenkilometern durch die Domstadt und hielt Polizei und Passanten in Atem. Er missachtete zahlreiche rote Ampeln und fuhr über Rad- und Gehwege sowie Grünanlagen. Dabei verletzte er mehrere Menschen. Ein Zeuge, der versucht hatte den Zündschlüssel abzuziehen hatte den Fahrer mit den Worten beschrieben: «Er hatte einen starren Blick und hat höhnisch gelacht. Dann raste er weiter.»

In einer scharfen Linkskurve verlor der 46-Jährige dann die Kontrolle, hob an einer Bordsteinkante mit seinem Fahrzeug ab und flog auf den Eingangsbereich eines Waschsalons zu. Auf den Eingangsstufen hatten die beiden jungen Schwestern mit ihrer Mutter gespielt. «Die Fünfjährige wurde von den Wagen geradezu erschlagen, erdrückt, begraben», sagte Richter Ebner. Sie starb wenig später im Krankenhaus, die drei Jahre alte Schwester überlebte schwer verletzt.

Der Todesraser hatte im Prozessverlauf geschweigen. Erst in seinem letzten Wort am vergangenen Freitag hatte er sich an die Mutter der getöteten Fünfjährigen gewandt und sein Beileid ausgesprochen. Es tue ihm leid, hatte der Mann gesagt. Bei der gut 90-minütigen Urteilsbegründung schaute die Mutter den Beschuldigten nicht an. In ihrem Blick lagen Verzweiflung und unendliche Traurigkeit.

Die Nebenklage bewertete die Unterbringung des Todesrasers als «einzige Möglichkeit und gut und richtig.» «Emotional bringt das Urteil das Leben des Kindes aber nicht zurück», sagte Rechtsanwalt Nils Pütz, der die Mutter der beiden Mädchen vertritt. Das Geschehene breche bei der Mutter immer wieder auf und ein Abschluss sei noch lange nicht gegeben.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will aber auf Rechtsmittel verzichten. «Es wird bei der Unterbringung ohnehin jedes Jahr die Gefährlichkeit meines Mandanten überprüft», sagte Rechtsanwalt Michael Haizmann. Und erst wenn diese nicht mehr gegeben ist, werde der heute 46-Jährige entlassen.

 

dpa

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