Di., 23.11.2021 , 19:27 Uhr

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in Bayern

Die Corona-Zahlen steigen und steigen, die Intensivbetten sind knapp. Die Staatsregierung will mit drastischen Schritten die vierte Corona-Welle brechen. Was gilt nun ab Mittwoch? Eine Übersicht.

In Bayern gelten von Mittwoch (24. November) an nochmals deutlich schärfere Corona-Regeln, insbesondere für Ungeimpfte. In extremen Hotspots muss das öffentliche Leben dagegen ganz grundsätzlich heruntergefahren werden. Ein Überblick:

 

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Es dürfen sich ab Mittwoch bayernweit nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.

 

2G fast flächendeckend

Mit Ausnahme des Handels gilt überall die 2G-Regel, nun auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, in Hochschulen, in Musik-, Fahr- und Volkshochschulen, bei der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, in Bibliotheken und Archiven sowie bei Veranstaltungen von Parteien. Im Handel gibt es aber eine Obergrenze: eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche. Ausgenommen von 2G sind zudem medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen sowie Prüfungen (bei Prüfungen gilt 3G plus - Ungeimpfte müssen also einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen).

 

2G plus

Die 2G-plus-Regel - also Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Schnelltest - gilt künftig bei Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen, für Messen, Tagungen und Kongresse, sowie für private und öffentliche Veranstaltungen und Feiern in nicht-privaten Räumen (außer in der Gastronomie, dort bleibt es bei 2G). Zudem gilt 2G-plus für Freizeiteinrichtungen aller Art (beispielsweise Zoos, botanischen Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Führungen, Freizeitparks und ähnliches).

dpa

 

Corona-Inzidenz in Ostbayern

Die aktuellen Zahlen aus Ostbayern finden Sie hier. Wir aktualisieren die Zahlen 2x täglich.

 

Weitere Corona-Regeln im Freistaat

 

Personen-Obergrenze bei Kultur- und Sportveranstaltungen

Erlaubt ist nur noch eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern, innen wie außen. Messen dürfen nur ein Viertel der bisherigen Besucherzahlen zulassen, höchstens 12 500 Personen täglich. Auch für private und öffentliche Veranstaltungen in nicht-privaten Räumen gilt außerhalb der Gastronomie eine Personenobergrenze: maximal 25 Prozent Auslastung, oder die Mindestabstände werden durchgängig eingehalten.

 
 

Weihnachts-, Jahrmärkte und Volksfeste

werden bayernweit untersagt.

 

Sperrstunde

In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr.

 

Clubs und Bars

Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso.

 

Schulen und Kitas

bleiben geöffnet, Schulen im Präsenzunterricht. Allerdings muss auch im Sportunterricht wieder eine Maske getragen werden. In Kitas und auch an Mittelschulen (insbesondere in der 5. und 6. Klasse) soll es flächendeckend PCR-Pooltests geben. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests. Neu ist: An Grund- und Förderschulen, an denen es schon PCR-Pooltests gibt, sollen künftig immer Montagvormittags zusätzlich Schnelltests hinzukommen, weil die PCR-Testergebnisse immer erst abends vorliegen. Zudem gilt: Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G-Regel). Gleiches gilt für Kitas (außer zum Bringen oder Abholen der Kinder).

 

Corona-Hotspots

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 muss das öffentliche Leben in weiten Bereichen heruntergefahren werden. Dies greift voraussichtlich ab Donnerstag, da die Kreisverwaltungsbehörden dies jeweils noch amtlich bekannt machen müssen. Dann müssen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aller Art, Sport- und Kulturstätten schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden untersagt. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen. Schulen und Kitas bleiben offen, der Handel ebenso - dort gilt dann aber eine verschärfte Beschränkung: eine Person pro 20 Quadratmeter. Anders als zunächst geplant dürfen auch Friseure offen bleiben. Eine Ausnahme gilt zudem für Wettkampf beziehungsweise Training von Berufs- und Leistungssportlern.

 

Ausnahmen für Kinder und Kulanzfrist für Zwölfjährige

Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten sind von der 2G- und der 2G-plus-Regel ausgenommen. Kinder sowie alle Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen bei 2G plus zudem keinen extra Test vorlegen, sondern gelten automatisch als getestet.

Das ist neu: dass Kinder künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen 2G-Bereichen zugelassen werden. Sie dürfen nun drei Monate länger automatisch Freizeiteinrichtungen und Ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind. Hintergrund ist, dass sich Kinder unter zwölf noch nicht impfen lassen können, weil es für sie noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Und bis zu einem vollständigen Impfschutz dauert es nach dem zwölften Geburtstag mindestens einige Wochen. Bisher drohte den betroffenen Kindern noch direkt ab dem zwölften Geburtstag die 2G-Regel - also der Ausschluss von Freizeitaktivitäten diverser Art. Hier hat die Staatsregierung nun ihre bisherige Linie korrigiert.

Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt befristet bis Jahresende auch für alle 12- bis 17-jährigen Schüler «zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten», für Besuche in Gaststätten sowie für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen.

 

dpa

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