Di, 10.03.2020 , 18:52 Uhr

Coronavirus im Landkreis Cham: Gesundheitsamt beantwortet Fragen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Cham hat eine Liste mit den am meisten gestellten Fragen zum Thema Coronavirus veröffentlicht. Im Landkreis sind mehrere Fälle der Krankheit aufgetreten.

Aktuelle Meldungen zum Thema Coronavirus haben wir hier gesammelt.

 

Die Liste des Gesundheitsamts im Landkreis Cham:

 

Was ist das Ziel der jetzigen Maßnahmen?

Es geht in erster Linie darum, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen, um das Gesundheitssystem bei steigenden Fallzahlen nicht zu überfordern und die Schwächsten zu schützen.

Was kann ich dafür tun?

Es ist bekannt, dass die Verbreitung des Virus vor allem durch Tröpfcheninfektion erfolgt. In der täglichen Lebensführung, in der Schule, im Beruf oder in der Freizeit, sollte jetzt jeder ein besonderes Augenmerk auf die persönlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen legen. Das reicht vom gründlichen Händewaschen für 20 bis 30 Sekunden mit Seife bis zum Verzicht auf enge persönliche Kontakte.

Wie erkenne ich, ob ich mich angesteckt habe?

Die klinischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 umfassen nach derzeitigem Stand Fieber, Husten, Atembeschwerden und Kurzatmigkeit und damit ähnlich allgemeinen Erkältungssymptomen.  Schwerere Erkrankungsverläufe und Todesfälle scheinen nach derzeitigem Erkenntnisstand vor allem bei älteren Patienten mit Vorerkrankungen vorzukommen. In den allermeisten Fällen verläuft die Erkrankung milde.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Eine spezifische Therapie existiert nicht. Die Therapie erfolgt abhängig von der Schwere der Erkrankung symptomatisch. Im Regelfall wie bei Erkältungskrankheiten auch. Erster Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt.

Wie viele Menschen wurden im Landkreis Cham bereits positiv getestet?

Bisher wurden im Landkreis Cham acht Verdachtsfälle bestätigt. Eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus war bisher bei keiner Person erforderlich. Die gute Nachricht: Bei den meisten begründeten Verdachtsfällen wurde eine Ansteckung nicht bestätigt.

Darf ich meine Angehörigen oder Bekannten jetzt in einer Senioren-/Pflegeeinrichtung besuchen?

Oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Wägen Sie ab, ob der Besuch Ihnen oder Ihren Angehörigen so wichtig ist, dass Sie nicht darauf verzichten wollen oder können. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme schützen Sie sich und ihre Liebsten am besten. Auch die Einrichtungen treffen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Personal und Bewohnern.

Welche Personen werden getestet?

Getestet werden nur „Begründete Verdachtsfälle“ der Kategorie 1, d.h. Personen, die engen Kontakt (15 Minuten Dauer, Abstand weniger als 2 Meter) zu einem bekannt positiven Fall hatten und gleichzeitig Krankheitszeichen aufweisen. Inwieweit dies zutrifft wird in jedem Einzelfall entschieden. Die betreffenden Personen werden dann zu einem Termin bestellt, an dem der Abstrich vorgenommen wird. Testungen außerhalb von Terminen können aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden. Das Ergebnis kann nach 2-3 Tagen, je nach Auslastung des Labors, erwartet werden.

Wie muss ich mich verhalten, wenn häusliche Quarantäne angeordnet wurde?

Häusliche Quarantäne wird nur bei Personen der Kategorie 1 angeordnet. In diesem Fall ist auf eine strenge zeitliche und örtliche Trennung von anderen Familienmitgliedern zu achten. Das funktioniert zum Beispiel so, dass der Infizierte oder der Ansteckungsverdächtige einen Raum erst betritt, wenn er von den anderen verlassen wurde. An der Einhaltung der Hygieneregeln sollten alle Haushaltsmitglieder ein eigenes Interesse haben.

Ich bin aber mit jemanden in Kontakt gewesen, der wiederum Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatte?

Als Kontaktperson der Kategorie 1 gelten nur Personen, die direkt und länger als 15 Minuten im Abstand von weniger als 2 Metern mit einem bestätigten Corona-Fall in Kontakt waren.

Richtiger Ansprechpartner bei Krankheitssymptomen ist der Hausarzt. Dieser klärt ggf. zusammen mit dem Gesundheitsamt, ob eine Infektion mit Coronaviren vorliegen kann. Da dies aber bis zu drei Tage dauert, ist dies nicht der richtige Weg, eine Behandlungsbedürftigkeit festzustellen.

Was habe ich als Veranstalter einer (Groß-)Veranstaltung zu beachten?

Für Veranstaltungen wurde eine landesweite Regelung getroffen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind in Bayern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19.04.2020) nicht mehr zugelassen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern erfolgt eine Risikobewertung zusammen mit dem Landratsamt. Bei Veranstaltungen unter 500 Personen muss jeder Einzelne entscheiden, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Kriterien sind z. B. die Notwendigkeit der Veranstaltung, die Anzahl der Teilnehmer, die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises, die Art und Dauer der Veranstaltung und der Ort der Veranstaltung (Freiluftveranstaltung, Belüftung der Räume, Hygienemaßnahmen usw.). Notwendige Teile unseres gesellschaftlichen Lebens und unserer Infrastruktur müssen natürlich aufrecht erhalten werden.

Warum wurden nur die beiden Chamer Gymnasien und die Grundschule Pemfling geschlossen und warum nur bis Mittwoch?

Dies Schulen wurden vorübergehend geschlossen, weil es hier enge Verbindungen zu einem bestätigten Fall gab. Das ist für alle anderen Schulen im Landkreis Cham bisher nicht der Fall.

Am Mittwoch erfolgt eine neue Bewertung, Eltern und Schüler werden auf den bekannten Wegen über das Ergebnis informiert.

Unsere Mitarbeiter kommen aus dem Ausland zurück, dürfen sie arbeiten?

Bei Rückkehr aus Risikogebieten sollte der Arbeitgeber informiert werden. Kinder dürfen für 14 Tage nach Rückkehr die Einrichtung nicht besuchen.

Mein Arbeitgeber verlangt einen Test von mir, sonst darf ich nicht mehr zur arbeiten?

Das ist verständlich, aber Tests sind nur sinnvoll in den beschriebenen Fällen der Kategorie 1 und können auch nicht grundsätzlich gefordert werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Besorgte Bürgerinnen und Bürger können sich an das beim Gesundheitsamt eingerichtete Bürgertelefon Tel. 09971/78-450 wenden.

Am Bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit wurde unter der Nummer 09131/6808-5101 eine Telefon-Hotline eingerichtet. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) findet man auch auf der Seite des Robert Koch Instituts https://www.rki.de, auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit https://www.lgl.bayern.de/.

 

Mitteilung Landkreis Cham

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