Seit heute gibt es in Bayern keine Ausgangssperre mehr - wenn die Kommune eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 aufweist. Für alle anderen Städte und Landkreise werden die Ausgangsbeschränkungen verkürzt. Größere Änderungen gibt es ab dieser Woche aber noch nicht. Der Lockdown wurde vergangene Woche bis zum 7. März verlängert. Kleinere Lockerungen soll es aber bereits kommende Woche geben.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsamtes am Montag weiterhin in 25 Landkreisen und zehn Städten. Es handele sich um jene Regionen, wo die 7-Tage-Inzidenz an mindestens einem der letzten sieben Tage den Wert von 100 überschritten habe.
Bei den Städten gilt dies den Angaben nach für Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Memmingen, Passau und Weiden.
Die geringste Inzidenz aller 96 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern gab es dem Robert Koch-Institut zufolge am Wochenende in Schweinfurt mit 3,7. Der Landkreis Tirschenreuth an der Grenze zu Tschechien liegt weiter an der Spitze mit einem Wert von 316,5 - auch hier gilt somit weiterhin die nächtliche Ausgangssperre. Generell befinden sich die Corona-Hotspots am den Außengrenzen Bayerns, vor allem an der Ostgrenze zu Tschechien.
Das Ende der landesweiten nächtlichen Ausgangssperre hatte das Kabinett am Donnerstag beschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100: Dort gilt nachts weiter eine Ausgangssperre, aber erst ab 22.00 Uhr. Zuvor begann sie um 21.00 Uhr. Sie endet um 5 Uhr.
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An den aktuellen Kontaktbeschränkungen ändert sich nichts. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Außerdem soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, so klein wie möglich gehalten werden. Empfehlenswert wäre hier eine fester "Besuch" pro Haushalt.
Die FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel in Bayern bleibt bestehen. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig. Auch vergleichbare oder höhere Standards der FFP2-Masken sind erlaubt. Das Innenministerium nennt konkret: FFP3, N95, P2, KF94, DS und KN95. Masken dieser Kategorien schützen - sofern korrekt getragen - besser vor dem Coronavirus als Stoffmasken, besonders auch den Träger selbst.
Am 22. Februar dürfen zunächst Grundschulen, Förderschulen, noch ausstehende Abschlussklassen sowie Kitas wieder öffnen. Ausnahmen gelten bei beiden Punkten für Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100: Dort bleiben die Schulen im Distanzunterricht und die Kitas zu. Abschlussjahrgänge dürfen sich seit 1. Februar wieder im Präsenzunterricht auf Prüfungen vorbereiten.
Ab dem 22. Februar dürfen Fahrschulen wieder öffnen. Auch theoretische und praktische Prüfungen sind dann wieder möglich - bei FFP2-Maskenpflicht im Fahrzeug. Auch die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und Ausbildungen bei Hilfsorganisationen dürfen dann wieder starten.
Friseure dürfen - analog zur Bund-Länder-Vereinbarung - ab dem 1. März wieder aufmachen. Sie müssen aber Hygieneauflagen einhalten und Termine vergeben. Das Tragen von medizinischen Masken ist Pflicht. Begründet wurde die Öffnung der Friseure mit der Bedeutung für die Körperhygiene: Ein Teil der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen seien auf diese angewiesen.
Nach der Ausbreitung neuer Virusvarianten hat Deutschland die Regeln für die Einreise aus mehreren EU-Staaten erneut verschärft. Stationäre Kontrollen an der Grenze zu Tschechien und Tirol wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag eingerichtet. Bundes- und Grenzpolizei kontrollieren und weisen Einreisende zurück, wenn sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen. Seit Sonntag dürfen nur noch Pendler aus systemrelevanten Berufen in den Landkreis Cham.