Mo., 13.09.2021 , 11:20 Uhr

Cham: Ab heute gilt die 3G-Regel

Im Landkreis Cham tritt ab heute (Montag) die 3G-Regel in Kraft. Damit haben nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang zu geschlossenen Räumen.

Der Grund dafür ist, dass der Landkreis am heutigen Montag den fünften Tag in Folge die 7-Tage- Inzidenz von 35 überschritten hat.

Betroffen sind von dieser Regelung folgende Bereiche:

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig in geschlossenen Räumen wie auch im Freien.

Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Anbieter, Veranstalter oder Betreiber kontrolliert werden.

 

Welche Bereiche fallen nicht unter 3G?

Nicht unter die o.g. Bereiche fallen insbesondere öffentliche Einrichtungen wie etwa Gerichte, kommunale Gremien oder Behörden. Weitere Bereichsausnahmen bestehen für den Handel, zu dem im Übrigen auch Märkte zu zählen sind, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, Wahllokale und Eintragungsräume, Gottesdienste, Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz sowie Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.

 

Wer gilt als geimpft, genesen, getestet?

 

Kinder bis zum 6. Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder werden getesteten Personen gleichgestellt.

Sobald es Änderungen hinsichtlich der geltenden Regelungen gibt, wird das Landratsamt darüber informieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/aktuelle-regeln-news/.

PM/KH

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