Do., 30.04.2015 , 08:45 Uhr

Behördenverlagerung: Neue Arbeitsplätze im Landkreis Cham

„41 neue Arbeitsplätze für den Landkreis Cham sind eine deutliche Stärkung für die ganze Region“, stellte Albert Füracker, Finanz- und Heimatstaatssekretär, bei einer Pressekonferenz zum Thema Behördenverlagerung in Bad Kötzting fest. 2015 beginnt die größte Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren von der Verlagerung von insgesamt mehr als 50 Behörden mit 3.155 Personen.

Die Oberpfalz erhält insgesamt 374 Arbeitsplätze, 41 davon gehen in den Landkreis Cham. Die 41 Arbeitsplätze werden auf Bad Kötzting und Waldmünchen aufgeteilt. Mit jeweils mindestens 20 der neuen Arbeitsplätze werden diese beiden Standorte im Landkreis Cham gestärkt. Die Arbeitsplätze kommen vom Finanzamt Erlangen. Um möglichst hohe Synergien zu schaffen, wird Waldmünchen ausgewählte Aufgaben und die zugehörigen 41 Arbeitsplätze des Finanzamts Erlangen erhalten, im gleichen Zug aber Aufgaben und mindestens 20 Arbeitsplätze an die Außenstelle Bad Kötzting abgeben. So werden beide Standorte gleichmäßig mit mindestens jeweils 20Arbeitsplätzen gestärkt.

„Die Detailplanungen laufen schon“, sagte Füracker hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Es gehe nun darum, die Details der Verlagerung festzulegen, Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern zu führen, geeignete Räumlichkeiten zu finden und den detaillierten zeitlichen Ablauf festzulegen.

In jedem Fachressort kümmern sich Projektmanager um den reibungslosen Ablauf der Verlagerungenin ihrem Bereich, die ressortübergreifende Koordination übernimmt eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Finanz- und Heimatministeriums. Spätestens 2025 sollen alle Verlagerungen abgeschlossen sein.

Niemand wird zwangsversetzt, alles läuft sozialverträglich und mit den Personalvertretungen“, stellte Füracker klar. So wurde neben dem Verlagerungskonzept auch ein Personalrahmenkonzept entwickelt. Durch verschiedene Anreize sollen Mitarbeiter dazu animiert werden, sich für den neuen Dienstort zu entscheiden. Es werden beispielsweise Umzugshilfen und Mobilitätsprämien gewährt sowie Telearbeitsmöglichkeiten eingeräumt.

Pressemeldung/MF

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