Eine Woche nach der Öffnung von Friseursalons und Baumärkten stehen in Bayern weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen an. Ab heute treten neue Bestimmungen für private Kontakte und Buchhandlungen in Kraft. Mitte März werden dann weitere Klassen in die Schulen zurückkehren. Abhängig sind die Lockerungen aber maßgeblich von den Inzidenz-Werten der einzelnen Kommunen. Eine Übersicht:
Ab 8. März sind wieder Treffen mit bis zu fünf Menschen aus einem anderen Hausstand erlaubt. Wo die Inzidenz stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sinkt, können Treffen von bis zu drei Haushalten mit maximal zehn Personen gestattet werden. Ab einer Inzidenz von 100 ab dem zweiten darauffolgenden Werktag werden die Möglichkeiten wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahren werden generell nicht mitgerechnet.
"Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März 2021 wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt (Notbremse). Kinder bis 14 Jahre werden dabei jeweils nicht mitgezählt." - Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. März 2021
Ab Montag werden auch Buchläden wieder geöffnet, sie werden künftig dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet und damit beispielsweise den Supermärkten gleichgestellt. Auch Büchereien, Archive und Bibliotheken können unter Auflagen öffnen. Wie viele Menschen den Raum betreten dürfen, orientiert sich an dessen Größe.
Theoretisch können in der bevorstehenden Woche auch andere Geschäfte wieder öffnen. Für den weiteren Einzelhandel bleibt aber die Inzidenz das entscheidende Kriterium. Liegt diese in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 50, können Läden Kunden einlassen. Liegt der Wert darüber, bis maximal 100, ist noch sogenanntes Terminshopping möglich. Die Kunden müssen vorab einen Termin vereinbaren.
Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen öffnen, wenn die 50er-Inzidenz stabil unterschritten wird. Zwischen 50 und 100 sind auch hier nach Terminbuchung Besuche möglich. Der Münchner Tierpark Hellabrunn hat angekündigt, bereits ab Montag wieder zu öffnen. Eintrittskarten können aber nur über den städtischen Karten-Dienstleister München Ticket erworben werden.
Unter dem 50er-Wert ist kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen im Außenbereich wieder erlaubt, auch auf Außensportanlagen wie Tennis- oder Golfplätzen. Zwischen 50 und 100 reduziert sich die erlaubte Teilnehmerzahl bei Individualsport auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder bei Kinder bis 14 Jahren auf Gruppen bis 20 Personen.
Nach Grundschülern und Abschlussklassen sollen ab dem 15. März auch alle Schüler der weiterführenden Klassen wieder in die Schulen zurückgeholt werden, zumindest im Wechselunterricht und dort, wo die Inzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt. Die Osterferien sollen wie geplant beibehalten werden. An den Grund- und Förderschulen in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 soll dann zudem wieder normaler Präsenzunterricht angeboten werden.
An den Kitas wird in Stufen verfahren: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Kinderbetreuungseinrichtungen in den normalen Regelbetrieb wechseln. Zwischen 50 und 100 bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, also in festen Gruppen. Und in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 wird auf Notbetreuung umgestellt.
Für die Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser sind frühestens ab dem 22. März Öffnungen möglich. Dies gilt auch für die Außengastronomie, also etwa Biergärten, und Sport in Innenräumen beziehungsweise Kontaktsport im Außenbereich.
Mit dem Stichtag 8. März gelten im Landkreis Cham die Regelungen für eine Inzidenz über 100.
Stadt und Landkreis Regensburg liegen im Mittelfeld mit einer Inzidenz von mehr als 50 aber weniger als 100.
Der Landkreis Kelheim liegt unter 50 und kann deshalb die größten Lockerungen erwarten.
Die aktuellen Inzidenzwerte finden Sie hier.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat auf seiner Facebook-Seite eine Grafik veröffentlicht, welche die Öffnungsschritte bei den verschiedenen Inzidenz-Gruppen deutlich macht.
dpa/MB