Di., 23.02.2021 , 13:39 Uhr

Bayern: Baumärkte dürfen ab Montag öffnen

In Bayern dürfen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorübergehend geschlossenen Baumärkte vom kommenden Montag an wieder regulär für Kunden öffnen. Das hat das Kabinett bei seiner Sitzung am Dienstag in München beschlossen. Auch der Einzelunterricht in Musikschulen soll dort wieder möglich sein, wo die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche bei unter 100 liegt, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Zuvor hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits angekündigt, es würden Gärtnereien und Gartenmärkte geöffnet, um zu vermeiden, dass Kunden die Waren dicht gedrängt bei Lebensmittel-Discountern kaufen. Es handele sich um verderbliche Ware. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie die von Friseuren und Fußpflegern, dürfen von Montag an wieder erbracht werden.

Die Baumärkte hatten wie die Geschäfte vieler anderer Branchen im Dezember 2020 schließen müssen, als die Zahl der Corona-Neuinfektionen drastisch gestiegen war. Seit Januar ist zumindest das Verfahren «Click und Collect» - also die Abholung von Waren nach Vorbestellung - möglich.

Söder hatte vor einer schnellen Öffnung von Geschäften gewarnt, vor allem wegen der zunehmend grassierenden Mutationen. In Nürnberg hatten etwa die Schulen nur einen Tag nach der Öffnung am Montag wieder schließen müssen, weil die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner auf über 100 gesprungen war und eine Linderung in den nächsten Tagen nicht in Sicht ist.

Der Ministerpräsident hatte aber auch erklärt, es müsse dort deutliche Erleichterungen geben, wo die Inzidenz stabil unter 35 bleibt.

dpa

 

Aktuelle Inzidenzwerte aus der Region

Die aktuellen Werte der sogenannten 7-Tage-Inzidenz finden Sie auch hier. Wir aktualisieren die Werte von Robert Koch-Institut und Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Diese können sich in manchen Fällen unterscheiden. So kann es vorkommen, dass bereits in der LGL-Statistik erscheinende Corona-Fälle erst am nächsten Tag in der RKI-Statistik auftauchen.

 

 

Die Pressekonferenz aus München

Nach der Sitzung des Ministerrats sind unter anderem Staatskanzleichef Florian Herrmann und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger vor die Presse getreten und haben die Ergebnisse der Besprechungen präsentiert. 

So sei Bayern deutschlandweit der Spitzenreiter bei den Auszahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Staatsregierung verlängert den Ersatz von Elternbeiträgen, die Kommunen beteiligen sich an den Kosten. Außerdem führt Bayern nach einem erfolgreichen Modellversuch das Wahlpflichtfach "islamischer Unterricht" ein. 

 

Darüber hinaus hat der Minsterrat aber auch Corona-Erleichterungen beschlossen. Auszüge aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei:

Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und - soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist - von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

 

Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m².

MF/Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei

 

 

Wir dürfen jetzt nicht in eine Öffnungshektik verfallen.

Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann, CSU

 

Die Pressekonferenz können Sie auch auf den Kanälen der Staatsregierung sehen (hier: Youtube-Video):

 

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