
Wolbergs: Oberlandesgericht verwirft Beschwerde der Staatsanwaltschaft
Das Nรผrnberger Oberlandesgericht hat die Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle durch das Landgericht Regensburg im Fall Joachim Wolbergs verworfen. Man sieht allerdings immer noch bei drei Angeklagten Verdunkelungsgefahr und bei einem der Angeklagten Fluchtgefahr - beides Haftgrรผnde. Wegen des Beschleunigungsgrundsatzes kommt man aber zu dem Ergebnis, dass die Haftbefehle nicht erneut in Kraft gesetzt werden.
Die Mitteilung des Oberlandesgerichts:
Mit Beschluss vom 13. April 2018 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nรผrnberg die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen die Aufhebung der Haftbefehle im Fall Joachim Wolbergs verworfen und damit im Ergebnis die Entscheidung des Landgerichts Regensburg bestรคtigt.
Das Landgericht Regensburg hatte am 1. Mรคrz 2018 die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen vier Angeklagte vom 26. Juli 2017 mit rechtlichen รnderungen zur Hauptverhandlung zugelassen und gleichzeitig die bereits auรer Vollzug gesetzten Haftbefehle gegen drei Angeklagte aufgehoben, da diese nicht mehr verhรคltnismรครig seien. Im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg vom 1. Mรคrz 2018. Gegen die Entscheidung, die Haftbefehle aufzuheben, hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Beschwerde eingelegt, welche das Oberlandesgericht Nรผrnberg nunmehr verworfen hat.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nรผrnberg nimmt nicht zu der rechtlichen und tatsรคchlichen Bewertung der Tatvorwรผrfe durch das Landgericht Regensburg im Erรถffnungsbeschluss Stellung. Anders als die Strafkammer des Landgerichts ist der Senat allerdings der Auffassung, dass hinsichtlich der drei Angeklagten nach wie vor der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr vorliegt. Es bestehe immer noch die konkrete Gefahr, dass seitens der Angeklagten auf Zeugen eingewirkt werde. Bei einem der Angeklagten bestehe darรผber hinaus auch weiterhin der Haftgrund der Fluchtgefahr.
Da aber das Landgericht Regensburg den Beginn der Hauptverhandlung erst fรผr den September/Oktober 2018 vorgesehen hat, kommt das Oberlandesgericht wegen des in Haftsachen in besonderem Maรe geltenden Beschleunigungsgrundsatzes zu dem Ergebnis, dass eine erneute Inkraftsetzung der Haftbefehle nicht mรถglich ist und es deshalb bei der Aufhebung verbleibt.
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PM/MF