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TVA Onlineredaktion

Waidhauser Zöllner stellen verbotene Pyrotechnik sicher

Die Feuerwerkskörper wurden von Reisenden im Rahmen von Tagesausflügen in der Tschechischen Republik gekauft und verbotenerweise nach Deutschland eingeführt.

Da die Reisenden die erforderlichen Nachweise für den Besitz und den Transport von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 nicht vorlegen konnten und die Pyrotechnik in Deutschland nicht zugelassen war, stellten die Waidhauser Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 334 Stück Böller, Raketen und Batterien sicher und leiteten gegen die Reisenden entsprechende Strafverfahren ein.

„Selbst bei korrekter Anwendung können derartige Feuerwerkskörper, die im Nachbarland ganzjährig erhältlich sind, auf Grund der mangelhaften Verarbeitung und der Verwendung von Industriesprengstoff, zu schlimmen Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen“,

so der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus, Thomas Spörl.

 

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Auch wir waren mit Schleierfahndern auf der Suche nach illegalen Böllern:

Furth im Wald: Auf der Suche nach illegalen Böllern
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist auch in diesem Jahr bei uns verboten. Der Grund: schwere Verletzungen durch Böllerunfälle sollen vermieden und dadurch die Krankenhäuser nicht überlastet werden. In Tschechien aber darf man Feuerwerkskörper kaufen. Viele machen das – gehen aber nicht immer den legalen Weg.
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