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Regensburg: Urteil in Prozess gegen Krankenschwester gefallen

Für Mord und dreifachen Mordversuch an Patienten ist eine Krankenschwester vor dem Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter legten der 37 Jahre alten Philippinerin unter anderem auch Raub und gefährliche Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Indizienprozess hatte die Staatsanwaltschaft der Krankenschwester vorgeworfen, Patienten bewusstlos gemacht zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen. Eine 65 Jahre alte Frau starb. Die Angeklagte hatte in ihrem letzten Wort die Vorwürfe von sich gewiesen.

Nach Überzeugung der Strafkammer hat die 37-Jährige den Tod der Patientin nicht bezweckt, aber billigend in Kauf genommen. Das sei ein bedingter Vorsatz. Auf die Verhängung eines Berufsverbotes verzichteten die Richter, weil ohnehin nicht davon auszugehen sei, dass die Frau in Deutschland wieder in ihrem Beruf arbeiten werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, davon sahen die Richter ab. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

dpa

 

Caritas-Krankenhaus St. Josef reagiert auf Urteil

Das Caritas-Krankenhaus St. Josef in Regensburg hat heute nach dem Urteil ein kurzes Statement an die Presse verschickt. Die ehemalige Mitarbeiterin habe sich mit für das Krankenhaus "unvorstellbarer krimineller Energie über klare Anweisungen des Hauses und Pflegegrundsätze hinweggesetzt und die gesetzlich vorgegebenen Schutzmaßnahmen umgangen."

Das Statement aus dem Krankenhaus:

Im Caritas-Krankenhaus St. Josef haben wir mit großer Betroffenheit zur Kenntnis genommen, dass nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg eine ehemalige Mitarbeiterin schwere Straftaten zum Nachteil unserer Patientinnen und Patienten begangen hat. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und Angehörigen.

Die ehemalige Mitarbeiterin hat sich mit für uns unvorstellbarer krimineller Energie über klare Anweisungen des Hauses und Pflegegrundsätze hinweggesetzt und die gesetzlich vorgegebenen Schutzmaßnahmen umgangen.

Das Medikament Midazolam unterliegt nicht dem Betäubungsmittel-Gesetz, alle Aufbewahrungsvorschriften wurden eingehalten. Die ehemalige Mitarbeiterin hat durch die eigenmächtige Gabe des Midazolams klar gegen Verhaltensvorschriften der Klinik verstoßen.

Wir haben seit Bekanntwerden der ersten Tatmomente alles getan, um die Ermittlungsbehörden bei der Aufarbeitung der Vorwürfe zu unterstützen und werden weiterhin alle Maßnahmen ergreifen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Denn der Schutz der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten hat für uns oberste Priorität.

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Videos zum Prozess in Regensburg

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