TVA Onlineredaktion

Tod durch Ecstasy im Champagner - Anklage nach drei Jahren

Drei Jahre nach dem tödlichen Ecstasy-Zwischenfall in einem Restaurant in Weiden hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 45-jährigen mutmaßlichen Drogenhändler aus den Niederlanden erhoben. Ein Gast war 2022 nach dem Genuss von mit MDMA versetztem Champagner ums Leben gekommen. Die Ermittlungen führten über internationale Wege und dauerten mehrere Jahre.

Tödlicher Zwischenfall im Februar 2022

In der Nacht zum 13. Februar 2022 hatten acht Gäste in einem Restaurant in Weiden eine Flasche Champagner geöffnet und davon getrunken. Einer von ihnen, ein 52-jähriger Mann, starb wenig später. Sieben weitere Menschen erlitten zum Teil lebensgefährliche Vergiftungen. Wie sich später herausstellte, war die Flasche mit dem flüssigem Ecstasy-Grundstoff MDMA versetzt. Der Wirt hatte nach Angaben der Ermittler keine Kenntnis vom gefährlichen Inhalt.

Spur führt nach Arnheim

Die mit MDMA gefüllte Champagnerflasche gelangte auf bislang unbekannten Wegen aus den Niederlanden nach Weiden. Die Staatsanwaltschaft Weiden und das Zollfahndungsamt konnten die Herkunft der Flasche bis nach Arnheim zurückverfolgen. Dort soll der nun angeklagte 45-Jährige als Lagerist für eine Drogenbande gearbeitet haben und für die Aufbewahrung der gefährlichen Flaschen zuständig gewesen sein.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Dem in Untersuchungshaft sitzenden Mann wird unter anderem bandenmäßiger Drogenhandel, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in sieben weiteren Fällen vorgeworfen. Die niederländische Justiz hatte ihn im September 2024 nach Deutschland ausgeliefert. Im Zuge der Ermittlungen wurden insgesamt sechs weitere Champagnerflaschen mit dem Ecstasy-Grundstoff MDMA beschlagnahmt.

Warnung vor MDMA im Getränk

Nach dem Vorfall in Weiden gab es wenige Tage später einen ähnlichen Fall in den Niederlanden, bei dem vier Menschen verletzt wurden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnte anschließend eindringlich vor der Gefahr durch flüssiges MDMA: Schon ein kleiner Schluck könne tödlich sein.

Entscheidung liegt beim Landgericht Weiden

Ob es zu einem Prozess kommt, muss nun das Landgericht Weiden entscheiden. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass für den Angeklagten bis zu einer möglichen Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

dpa / MF

 

 

Ein Teil unserer Berichterstattung zum Fall:

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