Was bislang geschah:
Im Alter von 19 Jahren hatte der Mann 1997 in einem Wald bei Kelheim eine 31-jährige Joggerin erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen. 1999 hat ihn das Landgericht in Regensburg für 10 Jahre Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. 2008 wurde gegen den Mann Sicherungsverwahrung verhängt. 2015 hat der Mann den Freistaat Bayern auf eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro pro Monat verklagt. Anfang 2017 hat sich der Menschengerichtshof bereits schon einmal mit seinem Fall befasst und die Sicherungsverwahrung für rechtmäßig erklärt.