
Straubing/Regensburg: Anklage wegen Geiselnahme nach Flucht aus dem BKH Lerchenhaid
Nach der aufsehenerregenden Flucht von vier Insassen aus dem Bezirkskrankenhaus (BKH) Lerchenhaid im August 2024 hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am 1. April 2025 Anklage beim Landgericht Regensburg erhoben. Den Männern wird unter anderem gemeinschaftliche Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung und ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Flucht aus Maßregelvollzug am 17. August 2024
Am 17. August 2024 sollen die vier Männer im Alter von 28 bis 31 Jahren, allesamt verurteilte Straftäter, einen 54-jährigen Pflegehelfer im BKH Lerchenhaid in Straubing überwältigt haben, um aus dem Maßregelvollzug zu fliehen. Laut Anklage wurde der Mann mit Fäusten und Füßen geschlagen, gefesselt und mit einer Spiegelscherbe bedroht.
Die Angeschuldigten hielten dem Pflegehelfer die scharfe Kante an den Hals und drohten damit, ihn zu töten, falls man ihnen nicht die Flucht ermögliche. Aus Angst vor einer Eskalation öffneten Kollegen schließlich mehrere Sicherheitspforten, sodass die Männer entkommen konnten.
Vorbereitung mit Waffen und Fluchtfahrzeug
Bereits in den Tagen vor dem Fluchtversuch sollen die Männer ihre Entweichung detailliert geplant haben. Dabei hätten sie sich unter anderem mit Stuhlbeinen und einer Spiegelscherbe bewaffnet und sich mit Hilfe Dritter ein Fluchtfahrzeug organisiert. Ziel war es laut Anklage, einer bevorstehenden Verlegung in Justizvollzugsanstalten zu entgehen.
Vier Flüchtige binnen Wochen wieder gefasst
Die intensive Fahndung der Kriminalpolizeiinspektion Straubing in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg führte binnen weniger Wochen zur Festnahme aller vier Flüchtigen, auch im Ausland. Seitdem befinden sich die Männer in Straf- bzw. Untersuchungshaft.
Weitere Vorwürfe gegen einen Beschuldigten
Gegen einen der Angeschuldigten besteht zudem der Verdacht, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt und damit Handel getrieben zu haben.
Mögliche Sicherungsverwahrung bei Verurteilung
Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft den Männern unter anderem gemeinschaftliche Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Bisher haben sich die Beschuldigten nicht zum Kerngeschehen geäußert. Das Landgericht Regensburg muss nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.
Staatsanwaltschaft Regensburg / LB