Kein Vorkaufsrecht für die Stadt
Die Stadt Regensburg wird nicht in den bereits im Dezember 2024 geschlossenen Kaufvertrag zwischen der Kaufhof Regensburg GmbH und einem privaten Käufer einsteigen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren mehrere Gründe:
- Der Kaufvertrag umfasst nicht die gesamte Immobilie, sondern lässt wesentliche Gebäudeteile, darunter den Bereich um den Haupteingang und die Alte Wache, unberührt.
- Die notwendigen Sanierungs- und Umbaukosten werden als hoch eingeschätzt, sodass der derzeitige Kaufpreis als überhöht gilt.
- Die Stadt sieht in den Plänen eines „arabisch-islamischen Kulturkaufhauses“ den Versuch, öffentlichen Druck aufzubauen, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Ein Kauf unter diesen Bedingungen wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.
- Falls die Stadt das Vorkaufsrecht zu einem reduzierten Preis ausüben würde, hätte die Verkäuferin das Recht, vom Kauf zurückzutreten, während die Stadt dennoch auf den Kaufnebenkosten sitzen bliebe.
Sanierungsziele für die zentrale Fußgängerzone werden angepasst
Seit der Schließung der Galeria-Kaufhof-Filiale mit ihrer 12.600 Quadratmeter großen Verkaufsfläche, die rund 20 Prozent der Gesamtverkaufsfläche der Altstadt ausmacht, wird eine strategische Neuausrichtung des Standorts notwendig. Die Stadt konkretisiert daher ihre Sanierungsziele und setzt dabei auf folgende Leitlinien:
- Förderung der sozialen Mischung und Berücksichtigung aller Alters- und Bevölkerungsgruppen.
- Attraktivitätssteigerung der Altstadt als Begegnungs- und Versorgungsort.
- Reduktion des Verkehrs durch kurze Wege für Einkäufe und Erledigungen.
- Stärkung nicht-kommerzieller Angebote für Einheimische und Touristen.
- Kombination aus sozialen Treffpunkten, Kultur und gemischter Nutzung, um die Altstadt als lebendigen Ort weiterzuentwickeln.
Zur Sicherung dieser Ziele wird die Sanierungssatzung geändert. Konkret bedeutet das:
- Alle Bauvorhaben, Nutzungsänderungen sowie langfristige Miet- und Pachtverträge unterliegen der Genehmigungspflicht der Stadt.
- Grundstücksverfügungen oder -belastungen können untersagt werden, falls sie die Sanierungsziele gefährden.
Neuer Bebauungsplan für den Kaufhof-Standort
Um die zukünftige Entwicklung des Neupfarrplatzes 8 gezielt zu steuern, wird der Bebauungsplan Nr. 296 „Entwicklung des ehem. Kaufhauskomplexes Neupfarrplatz 8“ aufgestellt.
Darin soll ein Sondergebiet (SO) festgelegt werden, das Raum für folgende Nutzungen bietet:
- Einzelhandel, auch großflächig
- Gewerbe und Dienstleistungen
- Büros und Verwaltung
- Bildungs- und Kultureinrichtungen
- Besondere Wohnformen (z. B. für Studierende oder Senioren)
- Gastronomie, Messen und Kongresse
Mit dieser bauplanerischen Steuerung soll sichergestellt werden, dass sich das ehemalige Kaufhof-Gebäude langfristig sinnvoll in die Altstadt einfügt und eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht wird.
PM Stadt Regensburg / TVA-Onlineredaktion