
Regensburg: Maßnahmengebiete für Fischottermanagement in der Oberpfalz festgelegt
Die Regierung der Oberpfalz hat Gebiete bestimmt, in denen Maßnahmen gegen den Fischotter möglich sind. In diesen Maßnahmengebieten können die Tiere gefangen, vergrämt oder – als letztes Mittel – entnommen werden. Ziel ist es, erhebliche Schäden in der Teich- und Fischereiwirtschaft zu verhindern.
Maßnahmengebiete treten am 14. Februar 2025 in Kraft
Ab dem 14. Februar 2025 gilt die neue Allgemeinverfügung zur Festlegung der Maßnahmengebiete. Diese liegen in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf und Tirschenreuth sowie in den kreisfreien Städten Amberg und Weiden. Insgesamt dürfen nach Vorgaben des Bayerischen Umweltministeriums jährlich 23 Fischotter in der Oberpfalz entnommen werden.
Bedrohung für Teichwirtschaft in der Oberpfalz
Besonders die nördliche Oberpfalz ist von der traditionellen Karpfenteichwirtschaft geprägt. Viele Familienbetriebe sind durch die starke Ausbreitung des Fischotters existenziell bedroht. Die bayerische Karpfenteichwirtschaft wurde 2021 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen.
Teil des Fischottermanagementplans
Die Festlegung der Maßnahmengebiete ist Teil der vierten Säule des Fischottermanagementplans. Dieser wurde 2013 mit den Säulen Beratung, Prävention und freiwillige Ausgleichszahlungen eingeführt. Auf Beschluss des Bayerischen Landtags wurde 2018 die vierte Säule ergänzt, die in besonderen Fällen die Entnahme von Fischottern erlaubt. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden mit der Fischotterverordnung des Bayerischen Umweltministeriums geschaffen.
Weitere Informationen, Karten und die Allgemeinverfügung sind auf der Website der Regierung der Oberpfalz abrufbar.
Regierung der Oberpfalz / TR