
Verkehrssicherheit: Regeln für Cannabis am Steuer
Seit dem 22. August 2024 gelten neue Regelungen für das Fahren unter Cannabis-Einfluss. Ziel ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und klare Vorgaben für Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
Ein einheitlicher THC-Grenzwert und strengere Sanktionen sollen das Risiko von Unfällen verringern.
THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Der erlaubte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Zuvor lag dieser Wert bei 1 Nanogramm. Wird dieser Grenzwert überschritten, drohen Sanktionen.
Bußgelder und Fahrverbote
Wer mit einem THC-Wert über 3,5 Nanogramm am Steuer erwischt wird, muss mit folgenden Strafen rechnen:
- Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot
- Wiederholungstat: 1.000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot
Besondere Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Eine Ausnahme gibt es nur für Personen, die THC aus medizinischen Gründen einnehmen und dies nachweisen können.
Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis stellt eine besonders große Gefahr dar. Deshalb gilt für alle Cannabis-Konsumenten ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Fahreignung und Fahrerlaubnisentzug
Die fahreignungsrechtlichen Regelungen für Cannabis wurden denen von Alkohol angepasst. Die Fahrerlaubnis wird nur entzogen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Missbrauch festgestellt wird.
- Missbrauch liegt vor, wenn Betroffene nicht sicher zwischen Konsum und Fahren trennen können.
- Nach einer Entwöhnungsbehandlung und einem Jahr Abstinenz gilt man wieder als fahrtauglich.
- Ein ärztliches Gutachten ist nur bei Verdacht auf Abhängigkeit nötig.
- Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) wird nur bei Missbrauchsverdacht oder wiederholten Verstößen verlangt.
Medizinalcannabis und Fahreignung
Wer Medizinalcannabis aufgrund ärztlicher Verordnung einnimmt, unterliegt denselben Regelungen. Ein Gutachten wird nur gefordert, wenn Hinweise auf einen missbräuchlichen Konsum oder eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit bestehen.
Klare Trennung zwischen Konsum und Fahren
Trotz der Legalisierung von Cannabis bleibt die klare Regel bestehen: Konsum und Autofahren müssen getrennt werden. Cannabis kann die Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Entscheidungsfindung erheblich beeinträchtigen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sollten alle Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst handeln und unter Cannabis-Einfluss nicht fahren.
Landratsamt Kelheim / FC