
Bayern: CSU will Umgang mit psychisch Kranken reformieren
Weil der mutmaßliche Täter von Aschaffenburg wohl psychisch krank ist, hat Ministerpräsident Söder angekündigt, Gesetze schärfen zu wollen. Nun äußert sich auch seine Partei dazu.
Die CSU im bayerischen Landtag strebt Reformen für den Umgang mit psychisch kranken Menschen an. Ziel ist es, Facharztuntersuchungen auch gegen den Willen der Betroffenen zu erleichtern, wenn eine Fremdgefährdung vorliegt. Gleichzeitig fordert die Partei einen verbesserten Austausch von Gesundheitsdaten mit Sicherheitsbehörden. Anlass für die Diskussion ist ein tödlicher Angriff in Aschaffenburg durch einen psychisch kranken Mann.
Zwangsbehandlung bei Fremdgefährdung
Die CSU will rechtliche Voraussetzungen schaffen, um Menschen mit psychischen Erkrankungen schneller zu einer fachärztlichen Untersuchung zu bringen – notfalls auch gegen ihren Willen. Wie Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek erklärte, solle dies insbesondere für Personen gelten, die bereits Straftaten begangen haben. Hier müsse der Schutz anderer Menschen im Vordergrund stehen.
Zusätzlich plädiert die CSU-Fraktion für einen einfacheren Datenaustausch zwischen Ärzten und Sicherheitsbehörden. So sollen bei Personen mit erheblichem Gefährdungspotenzial relevante Informationen, etwa über eine diagnostizierte psychische Störung, an die Polizei weitergegeben werden können. Dies sei wichtig, um Straftaten frühzeitig zu verhindern, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher Bernhard Seidenath.
Für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in akuten psychiatrischen Krisen befinden, fordert die CSU die Möglichkeit einer Klinikaufnahme ohne Zustimmung der Eltern. Zugleich betonte Holetschek, dass Menschen mit psychotischen Erkrankungen besondere Unterstützung benötigen.
Hintergrund: Angriff in Aschaffenburg
Der Vorstoß der CSU kommt nach einem tödlichen Angriff eines offenbar psychisch kranken Mannes auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg. Ministerpräsident Markus Söder hatte daraufhin angekündigt, das bayerische Gesetz zur Unterbringung psychisch Kranker (PsychKHG) zu verschärfen.
Kritik der Opposition
Die SPD im Landtag lehnt die Pläne der CSU ab. Die gesundheitspolitische Sprecherin Ruth Waldmann erklärte, dass das Problem nicht zu wenig Zwangsbehandlungen seien, sondern eine unzureichende psychiatrische Versorgung und lange Wartezeiten auf Therapien. Sie warf der CSU vor, mit härteren Gesetzen von den eigentlichen Problemen abzulenken.
Für die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gelten in Deutschland besonders hohe rechtliche Anforderungen. Eingriffe sind nur dann erlaubt, wenn von der Person eine akute Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und mildere Mittel – etwa die Unterstützung durch einen Krisendienst oder gesetzliche Betreuer – nicht ausreichen.
Im Fall des mutmaßlichen Angreifers von Aschaffenburg zeigte sich jedoch, dass bestehende Regelungen nicht immer effektiv greifen: Trotz der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung im Dezember 2024 hatte der Mann keinen Kontakt zu seiner Betreuerin aufgenommen.
dpa / MF