
Bayern: Bayerisches Blindengeld unterstützt sehbehinderte Menschen
Zum Welt-Braille-Tag am 4. Januar betont die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) die Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 93 Millionen Euro Blindengeld an über 14.600 Berechtigte ausgezahlt.
Bayerisches Blindengeld – Unterstützung im Alltag
Das Bayerische Blindengeld dient als Nachteilsausgleich für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern. Die Auszahlung erfolgt einkommensunabhängig. Blinde Personen erhalten monatlich 748 Euro, während taubblinde Menschen das Doppelte, also 1.496 Euro, erhalten. 363 taubblinde Menschen profitieren aktuell von dieser erhöhten Unterstützung. Für hochgradig sehbehinderte Personen – derzeit 3.382 Berechtigte in Bayern – beträgt die monatliche Leistung 224,40 Euro.
Unterstützung für taubsehbehinderte Menschen
Taubsehbehinderte Menschen, von denen es in Bayern derzeit 101 Berechtigte gibt, erhalten monatlich 448,80 Euro. Diese spezielle Förderung unterstreicht die besondere Lebenssituation dieser Betroffenen.
„Die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird mit dem Blindengeld wesentlich gefördert, der Welt-Braille-Tag macht zudem alljährlich auf die besondere Situation sehbehinderter Menschen aufmerksam“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS.
Bedeutung der Braille-Schrift
Der Welt-Braille-Tag erinnert an die Erfindung der Punktschrift, die eine Selbständigkeit und Unabhängigkeit blinder Menschen ermöglicht. Mit der Braille-Schrift können Texte eigenständig gelesen und erstellt werden.
Antragstellung und Informationen
Die Antragstellung für das Bayerische Blindengeld ist über die barrierefreie Plattform der Landesbehörde möglich. Weiterführende Informationen sind auf der Website der ZBFS verfügbar.
Pressemitteilung Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) / TK