
Regensburg: Feuerwerks-Verbotszonen
Feuerwerke gehören traditionell zu Silvester, bergen jedoch erhebliche Risiken. Um Verletzungen zu vermeiden, haben viele bayerische Städte Zonen festgelegt, in denen Feuerwerkskörper verboten sind, auch in Regensburg.
Verbotszonen auf Karten vermerkt
Städte in Bayern nutzen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz als Grundlage, um den Gebrauch von Raketen, Böllern und Knallern zu begrenzen. Sie veröffentlichen Karten auf ihren Internetseiten, die die Böller-Verbotszonen kennzeichnen.
Regensburger Altstadt: Einschränkungen an Silvester
In der Altstadt von Regensburg gilt ein Feuerwerksverbot vom 31. Dezember ab 20.30 Uhr bis zum 1. Januar um 6.00 Uhr. Zusätzlich wird die Steinerne Brücke in der Silvesternacht zwischen 22.00 Uhr und 2.00 Uhr für Fußgänger und Autos gesperrt.
Nur geprüfte Feuerwerkskörper erlaubt
In Deutschland dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese sind am CE-Kennzeichen und einer vierstelligen Registrierungsnummer erkennbar. Die Bundespolizei warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, da diese schwere Verletzungen wie abgetrennte Hände verursachen können.
Kategorien der Pyrotechnik
Feuerwerkskörper werden in F1 bis F4 eingeteilt. Produkte der Gruppen F3 und F4 erfordern eine spezielle Erlaubnis. Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Knallerbsen (F1) sind frei erhältlich, während Böller und Raketen (F2) eine BAM- und CE-Kennzeichnung benötigen.
Kontrollen und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
Die Bundespolizei kontrolliert regelmäßig an der bayerisch-tschechischen Grenze. Dort werden häufig nicht zugelassene Feuerwerkskörper entdeckt. Im Jahr 2023 gab es bereits 395 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Ende November 2024 wurde in Waldsassen ein Autofahrer mit 42 Kilogramm Feuerwerkskörpern ohne Zulassung erwischt. Die Beamten stellten die Ware sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.
dpa / TR