— © Symbolbild / Quelle: Pixabay
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Timo Käufl

Halloween feiern – aber mit Verantwortung

Auch kleine Streiche gehören traditionell zum Spaß, doch manche Aktionen gehen zu weit und können Konsequenzen haben. Sachschäden oder Belästigungen sind kein harmloser Scherz mehr und werden von der Polizei geahndet. In der Halloween-Nacht ist daher eine verstärkte Polizeipräsenz in der Region im Einsatz.

Grenzen des Erlaubten: Wann Streiche strafbar werden

Halloween kann für alle ein freudiges Erlebnis sein, solange die Grenzen des Erlaubten nicht überschritten werden. Werden durch Streiche Sachschäden verursacht oder Menschen belästigt, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Je nach Schwere des Vorfalls sind Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen möglich. Die Polizei weist darauf hin, dass insbesondere Vorfälle wie das Zünden von Feuerwerkskörpern, das Entfernen von Absperrungen oder das Beschmieren von Hauswänden zu strafbaren Handlungen gehören.

Tipps für Eltern: Verantwortungsvolles Feiern

Das Polizeipräsidium Oberpfalz appelliert an Eltern, ihre Kinder für verantwortungsbewusstes Verhalten zu sensibilisieren. Eltern sollten ihren Kindern im Voraus erklären, welche Streiche in Ordnung sind und welche rechtliche Konsequenzen haben können. Minderjährige sollten idealerweise von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, um ein sicheres Halloween-Erlebnis zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Tipps für Eltern:

  • Begleitung: Besonders jüngere Kinder sollten stets in Begleitung eines Erwachsenen sein.
  • Routenplanung: Gehen Sie die geplante Halloween-Route vorher gemeinsam ab, am besten auch bei Dunkelheit.
  • Treffpunkte vereinbaren: Definieren Sie feste Treffpunkte, falls Kinder ihre Gruppe verlieren.
  • Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit: Achten Sie darauf, dass Kinder bei Dunkelheit durch Warnwesten oder Taschenlampen gut sichtbar sind.
  • Süßigkeitenkontrolle: Überprüfen Sie die gesammelten Süßigkeiten auf nicht geeignete Produkte wie alkoholhaltige Pralinen.
  • Haustiere beachten: Besprechen Sie mit Ihren Kindern, wie sie sich bei Haushalten mit Hunden verhalten sollen.

Halloween-Tipps für Erwachsene und Partygänger

Auch für Erwachsene und Halloween-Partygänger hat die Polizei wichtige Hinweise zusammengestellt, um sicherzustellen, dass die Feierlichkeiten verantwortungsbewusst ablaufen:

  • Kostümwahl: Volksverhetzende oder verfassungsfeindliche Kostüme, die Symbole oder diskriminierende Inhalte darstellen, sind gesetzlich verboten.
  • Gesichtsbedeckungen im Verkehr: Im Straßenverkehr ist das Tragen von Masken verboten, um die Identifizierbarkeit sicherzustellen.
  • Anscheinswaffen und Messer: Attrappen, die echten Waffen ähneln, sind in der Öffentlichkeit verboten.
  • Lautstärke und Ruhestörung: Der 1. November ist ein stiller Feiertag, daher gilt ab 02:00 Uhr ein Tanzverbot. Auch private Feiern sollten Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen.
  • Sichere Heimfahrt: Planen Sie, wie Sie sicher nach Hause kommen. Alkoholisierte Fahrten – ob im Auto, auf dem Fahrrad oder E-Scooter – werden konsequent geahndet.

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verantwortung kann Halloween in der Oberpfalz für alle zu einem sicheren und freudigen Erlebnis werden.

 

Polizeipräsidium Oberpfalz / PP Schwaben Süd/West / TK

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