
Oberpfalz: Mehr als 400 Verstöße gegen Kindersicherung und Gurtpflicht festgestellt
Im Zeitraum vom 10. bis 13. September führte das Polizeipräsidium Oberpfalz umfassende Kontrollen zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht durch. Über 500 Einsatzkräfte waren an der Aktion beteiligt, die auch von der Bereitschaftspolizei unterstützt wurde. Bei den Kontrollen wurden mehr als 400 Verstöße festgestellt.
Besonders besorgniserregend waren die 30 Verstöße von Fahrzeugführern, die Kinder während der Fahrt nicht oder nicht ordnungsgemäß gesichert hatten. Zusätzlich wurden 78 Fahrzeuginsassen verwarnt, weil sie während der Fahrt selbst nicht angegurtet waren. Die Polizei betont, dass diese Verstöße schwerwiegende Folgen im Falle eines Unfalls haben können.
Unterstützung der Aktion durch die Bevölkerung
Trotz der zahlreichen Verstöße wurde die Aktion von der Bevölkerung durchweg positiv aufgenommen. Bürgerinnen und Bürger begrüßten die Kontrollen als wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Dennoch zeigte sich, dass sich nicht alle an die geltenden Vorschriften zur Gurtpflicht und Kindersicherung halten.
Appell an die Verkehrsteilnehmer
- Der Sicherheitsgurt sollte stets angelegt werden, auch auf kurzen Strecken.
- Kinder, die jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter sind, müssen immer in einem Kindersitz gesichert werden.
- Der Kindersitz sollte dem Gewicht des Kindes entsprechen, und der Gurt muss immer geschlossen sein.
- Ein nicht angelegter Gurt stellt bei einem Unfall eine tödliche Gefahr dar, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
- Auch bei einem angelegten Gurt kann das Fehlen eines Kindersitzes bei kleinen Kindern zu schweren Verletzungen führen.
Die Polizei betont, dass die Verantwortung für die Sicherung der Kinder bei den Fahrzeugführern liegt.
PP Oberpfalz / FC