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PI Furth im Wald
Timo Käufl

Furth im Wald: Strafverfahren wegen Einfuhr unerlaubter Böller

Am Donnerstag sind bei Kontrollen der Grenzpolizeigruppe aus Furth im Wald insgesamt sieben Strafverfahren wegen der Einfuhr von unerlaubten Böllern und Feuerwerkskörpern eingeleitet worden. Stichpunktartig haben die Beamten am gestrigen Nachmittag den Einreiseverkehr aus Tschechien im Bereich der Böhmerstraße kontrolliert und die dort gefundenen Feuerwerkskörper sichergestellt. Auf die Besitzer der illegalen Böller kommen neben den Geldstrafen im Strafverfahren auch die Kosten für die Verwahrung und Entsorgung des Feuerwerks zu. Diese liegen für jeden der Besitzer im hohen dreistelligen Eurobereich.

TK

Mitteilung der Polizei:

Am gestrigen Donnerstagnachmittag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe aus Furth im Wald den Einreiseverkehr aus Tschechien im Bereich der Böhmerstraße. Im Rahmen dieser stichpunktartigen Kontrollen mussten in der Zeit von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr sieben Strafverfahren wegen der Einfuhr von unerlaubten Böllern und Feuerwerksbatterien eröffnet werden.

Zunächst wurde ein Audi A 3 aus Heidenheim kontrolliert. Der Fahrer, ein 19 jähriger Heizungsinstallateur, brachte sechs Packungen verbotener Kracher aus Tschechien mit. Diese wurden unter dem Fahrersitz aufgefunden und sichergestellt. Gegen 16 Uhr brachte ein ebenfalls 19 jähriger Mann aus Waldkraiburg rund vierzig Kracher mit nach Deutschland. Er hatte sie zuvor auf einem sogen. „Vietnamesenmarkt“ im Nachbarland erworben.

Um 17 Uhr wurden dann ein VW Polo und ein VW Golf kontrolliert. Im VW Golf, besetzt mit zwei Schülern im Alter von 19 und 20 Jahren aus dem Bereich Schwandorf, fanden die Beamten mehrere Raketen, Batterien und Kracher auf, die zum Teil den Kategorien F3 und F4 zugeordnet werden mussten. Diese verbotenen Feuerwerke wurden ebenso sichergestellt wie mehrere Packungen Böller aus dem VW Polo, der von einem 23 jährigen Koch aus Geisenhausen gelenkt wurde. Hier wurden drei Strafanzeigen nach dem Sprengstoffgesetz und nach der Abgabenordnung erfasst. Das letzte Strafverfahren erhielt ein 20 jähriger Maurer aus Straubing. Der Mann, ein österreichischer Staatsangehöriger, brachte eine Packung mit 20 Böllern der Marke „DumBum“ aus Tschechien mit und musste diese gleich nach dem Grenzübertritt wieder abgeben.

Anzumerken ist in allen Fällen, dass neben den zu erwartenden Geldstrafen im Strafverfahren auch eine kostenpflichtige Verwahrung und Entsorgung der Feuerwerksgegenstände für die letzten Besitzer anfällt. Diese beläuft sich jeweils im hohen dreistelligen Eurobereich und wird durch eine entsprechende Fachfirma durchgeführt.

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