
Landkreis Kelheim: Zwei Unfälle unter Alkoholeinfluss
Die Polizeiinspektion Kelheim berichtet von zwei Unfällen, bei denen Alkohol im Spiel war.
Im ersten Fall trank ein Abensberger am Mittwoch Alkohol und verursacht danach einen Verkehrsunfall- er fuhr gegen ein Verkehrszeichen. Bei der Polizeikontrolle gab er zu, Alkohol getrunken zu haben. Daraufhin gab es einen Bluttest. Das Ergebnis steht laut Polizei noch aus. Im zweiten Fall war ein 61-Jähriger mit seinem Auto in Saal an der Donau unterwegs und fuhr damit gegen einen Gartenzaun. Am Gartenzaun entstand laut Polizei ein Sachschaden im oberen vierstelligen Bereich, am Auto ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich. Wie die Polizei mitteilt, musste der Mann aufgrund seines Zustands in ein Krankenhaus gebracht werden. Dort wurde festgestellt, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Jetzt muss er mit einer Anzeige und Führerscheinentzug rechnen.
MF
Die Pressemitteilung der Polizei zum Unfall in Abensberg
Am Mittwochnachmittag ist ein 78-jähriger Abensberger mit seinem Fiat in Abensberg gegen ein Verkehrszeichen gefahren und hat dieses beschädigt.
Der Unfallverursacher gab bei der polizeilichen Aufnahme an, dass er Alkohol konsumiert habe, weswegen nach einem erfolglosen Atemalkoholvortest eine Blutentnahme durchgeführt werden musste.
Sollte das Ergebnis der Blutuntersuchung nun über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert liegen, muss der Verursacher mit einer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss rechnen.
Am Verkehrszeichen entstand ein geringer Sachschaden. An der Fahrzeugfront des Pkws entstand ein Schaden im mittleren dreistelligen Bereich.
Die Pressemitteilung der Polizei zum Unfall in Saal an der Donau
Am Mittwoch, gegen Mittag, ist ein Pkw-Fahrer aus Saal a. d. Donau mit seinem VW gegen den Gartenzaun eines Anwohners in der Kirchstraße in Saal a. d. Donau gefahren.
Der Verursacher wies einen akuten neurologischen Mangel auf, weswegen er ins Krankenhaus gebracht wurde. Dort wurde bei der polizeilichen Unfallaufnahme festgestellt, dass der Fahrer einen Alkoholwert aufweist, welcher deutlich über dem erlaubten Grenzwert liegt.
Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt.
Am Gartenzaun des Geschädigten entstand ein Sachschaden im oberen vierstelligen Bereich, wohingegen am Auto des Verursachers ein Schaden im unteren vierstelligen Bereich entstand.
Der Unfallverursacher muss nun mit einer Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholkonsums, sowie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Polizeimeldungen