
Wiesent: Erörterungstermine zum geplanten Steinbruch am 26. und 27. Juli
Gleich zwei Erörterungstermine wird es im Juli noch zum geplanten Steinbruch bei Wiesent geben. Das Landratsamt Regensburg hat den 26. und 27. Juli angesetzt.
Am 26. und 27. Juli – jeweils ab 9 Uhr – wird im Veranstaltungssaal des Restaurants „Barbinger“ (Kirchstraße 1A, 93092 Barbing) der Erörterungstermin für das immissionsschutzrechtliche Verwaltungsverfahren für die beantragte Errichtung eines Steinbruchs bei Ettersdorf (Gemeinde Wiesent) fortgesetzt.
Am ersten Verhandlungstag am 1. Juni konnten lediglich zwei („Einwendungen zu unmittelbaren Auswirkungen aufgrund von Sprengstoffeinsatz“ und „Einwendungen zu planungsrechtlichen Rahmenbedingungen“) der insgesamt 15 Teilthemen, sowie darüber hinaus noch das Fachthema Waldbrandgefährdung, erledigt werden. Daher verständigte sich die Umweltabteilung des Landratsamtes im Einvernehmen mit der Einwenderschaft sowie dem Vorhabensträger darauf, den Erörterungstermin zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Dies erfolgt nun in zwei Terminen am 26. und 27. Juli, und zwar nach folgendem Ablaufplan:
Dienstag, 26.07.2022, ab 9 Uhr:
1. Einwendungen zum Verkehr und zu Auswirkungen auf Verkehrswege
2. Einwendungen zu vorhabensbezogenem Lärm
3. Einwendungen zu vorhabensbezogenen Staub- und insbesondere Quarzfeinstaubemissionen
4. Einwendungen zu vorhabensbezogener Freisetzung von Radioaktivität
5. Einwendungen zu sonstigen allgemeinen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt
6. Einwendungen zu sonstigen vorhabensbezogenen Gefahren, soweit nicht durch befürchtete Waldbrände
7. Einwendungen zu Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter, Gewerbebetriebe und die lokale Wirtschaft
8. Sonstige Einwendungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen
Mittwoch, 27.07.2022, ab 9 Uhr
9. Einwendungen zu Auswirkungen auf Gewässer und deren Nutzung als Trinkwasser
10. Einwendungen zu Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sowie den Wald, Land- und Forstwirtschaft
11. Einwendungen zur Befreiungsfähigkeit gem. § 8 der LSG-VO
12. Einwendungen zu Erholung, Freizeitnutzung und Tourismus
13. Einwendungen zur Alternativenprüfung und zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Wie gesetzlich vorgeschrieben, wurden Veranstaltungsort und –zeit der weiteren Termine über das Landkreis-Amtsblatt, die Landkreis-Homepage sowie über die Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht.
Soweit im Rahmen der notwendigen Bestuhlungsdichte der aktuell empfohlene Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wird entsprechend § 1 der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung empfohlen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden vor diesem Hintergrund gebeten, ihr Erscheinen zu den jeweiligen Terminen bis spätestens Mittwoch, 20.07.2022, 12 Uhr schriftlich (an Landratsamt Regensburg, Immissionsschutzbehörde, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg) oder per E-Mail (immissionsschutz@lra-regensburg.de) unverbindlich anzumelden.
Landkreis Regensburg / MB